Zusätzlich: Millionen Bürger erhalten 1.000 Euro Zuschuss vom Staat

Blick in einen Geldbeutel mit Geldscheinen. Eine 10-Euro-Münze soll ein Vermögen wert sein. Bald soll es eine Zahlung für Bürgergeld-Empfänger geben.
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Geld gibt es in der Regel nicht einfach so geschenkt. Doch dieser Zuschuss vom Staat für Millionen deutscher Bürger in Höhe von 1.000 Euro fühlt sich fast so an. Und das Beste: Rentner müssen keinen Antrag stellen, um an das Extra-Taschengeld zu kommen.

Die finanzielle Absicherung im Alter ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Insbesondere in Deutschland. Hier ist, wie viele wissen, die gesetzliche Rente zum Leben oft ausreichend. Den Lebensunterhalt im Ruhestand zu decken, wird allerdings angesichts der Inflation immer schwerer. Glücklicherweise erhalten mit der Grundrente schon bald viele ältere Bürger vom Staat einen dicken Zuschuss. Doch anders als eine Mindestrente ist diese Grundrente an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wir klären auf.

Voraussetzungen und Berechnung der Grundrente: Das müsst ihr wissen

Die Grundrente basiert auf dem Rentenpunktekonto, das sich aus den erworbenen Rentenpunkten im Laufe des Arbeitslebens ergibt. Das ist lange bekannt und nichts Neues mehr, doch natürlich beschäftigen sich viele erst zu spät damit, deshalb hier eine kurze Aufklärung: Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeit nachgewiesen werden. Dazu gehören nicht nur Beiträge aus Beschäftigungsverhältnissen, sondern auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege.

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So reichen theoretisch, wenn man sich spurtet, bereits 33 Jahre für eine geringe Aufstockung der Rente aus. Klingt trotzdem erst einmal viel, aber vielleicht nicht nach so viel, wie manche gedacht hätten. Die Höhe der Grundrente orientiert sich nicht am Lebensalter, sondern an den eingezahlten Beiträgen und dem durchschnittlichen Verdienst. Ein Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes berechtigt dabei zur Grundrente.

Komplizierte Ermittlung und automatische Auszahlung

Die Berechnung der Grundrente erfolgt also anhand der gesammelten Entgeltpunkte, die wiederum auf dem Einkommen basieren. Rentner müssen die Grundrente dabei tatsächlich nicht gesondert beantragen. Das ist für viele erst einmal eine Erleichterung. Denn diese besondere Rente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Dieser Prozess erleichtert vielen Rentnern den Zugang zu dieser staatlichen finanziellen Unterstützung enorm und trägt effektiv dazu bei, die Altersarmut in Deutschland zu verringern.