Viele Eltern könnten zusätzlich zum Kindergeld noch einen weiteren Bonus bekommen. Der Staat zahlt nämlich ein weiteres Extra, wenn man sich darum kümmert.
Die gestiegenen Alltagskosten sorgen bei vielen Familien für eine angespannte finanzielle Situation. Umso besser die Nachricht, dass Eltern zusätzlich zum Kindergeld einen weiteren Bonus in Anspruch nehmen können.
Mehr Geld für Eltern möglich
Das Kindergeld kann durch einen weiteren Bonus für die Eltern ergänzt werden. Doch diesen Extra-Zuschuss kennen leider nur sehr wenige, sodass viele Familien bares Geld verschenken. Den Bonus erhalten die Berechtigten rückwirkend mit der Steuererklärung. Zuvor muss jedoch ein bestimmter Freibetrag in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Der Kinderfreibetrag ist ein vom Staat festgelegter Betrag, den Eltern jedes Jahr pro Kind in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 6.024 Euro. Das Finanzamt zieht den Betrag rückwirkend von dem zu versteuernden Einkommen der Eltern ab. Durch diese Maßnahme soll es den Eltern möglich sein, die Kinderversorgung zu gewährleisten. Jedoch lohnt es sich nicht für alle Eltern, den Kinderfreibetrag auch tatsächlich zu nutzen.
Abhängig von der Einkommenssituation
Die Frage, ob der Kinderfreibetrag sich als Bonus zusätzlich zum Kindergeld für die Eltern lohnt, hängt vom Einkommensniveau ab. Denn nur so kann am Ende berechnet werden, um wie viel sich die Steuerlast durch den Freibetrag reduziert. Dabei gilt, dass Eltern mit einem hoheh Einkommen den gesamten Freibetrag nutzen können.
Eltern mit einem geringeren Einkommen haben meist kaum etwas von dem vermeintlichen Bonus. Als alleinerziehender Single gilt hierbei eine Einkommensgrenze von 30.000 Euro als Richtwert. Bei einem Ehepaar lohnt es sich ab einem Einkommen von 60.000 Euro aufwärts. Ein großer Unterschied zwischen dem Kindergeld und diesem Extra für Eltern ist, dass das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird. Der Kinderfreibetrag kommt nur einmal im Jahr aufs Konto. Um den Freibetrag zu erhalten, muss es sich um ein Kind handeln, dass entweder ein Stiefkind, ein leibliches Kind oder ein Adoptivkind ist. Das Kind darf außerdem nicht älter als 18 Jahre alt sein. Es kann sich auf jeden Fall lohnen, zu prüfen, ob zusätzlich zum Kindergeld dieser Bonus für die Eltern infrage kommt.