
Für bestimmte Bürger in Deutschland gibt es Zuschüsse, um dabei zu helfen, ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch viele sind völlig ahnungslos und lassen sich das Geld einfach entgehen.
Deutschland ist ein Sozialstaat. Dies bedeutet, dass diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein oder nur unzureichend bestreiten können, Hilfen vom Staat bekommen. Viele Bürger sind jedoch völlig ahnungslos und lassen die Zuschüsse einfach ungenutzt.
Jeder fünfte von Armut betroffen: Bürger haben es auch 2026 besonders schwer
Jeder fünfte Bürger, der in Rente geht, ist von Armut betroffen. Dies zeigt eine aktuelle statistische Auswertung. Dabei befinden sich Frauen sehr viel öfter in einer solch schwierigen Situation als Männer. Schließlich sind sie diejenigen, die zu Hause geblieben sind und die Kinder großgezogen haben. Doch wenn die Rente nicht reicht, gibt es einige Zuschüsse, die man beantragen kann. Unter anderem haben wir schon berichtet, dass auch Rentnern Wohngeld zusteht, wenn ihre monatliche Rentenzahlung nicht ausreicht. Ein entsprechender Antrag ist schnell gestellt. Die zugehörigen Unterlagen gibt man einfach bei der Wohngeldstelle der zuständigen Stadt ab.
Zudem gibt es für alle diejenigen, die mit einer Rente von 1.052 Euro und weniger auskommen müssen, die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Hier übernimmt das Sozialamt, ähnlich wie das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger, die entsprechenden Kosten für Miete, Heizung sowie die Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten.
Zuschüsse in Deutschland: „Viele wissen nichts davon“
Ab dem 1. Januar 2027 greift erstmals die sogenannte erweiterte Mütterrente. Für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhielten die meisten Mütter – und wenige Väter – bislang nur maximal zweieinhalb Jahre Kinderbetreuungszeit, die ihnen für die Rente angerechnet wurden. Dies soll sich mit dem nächsten Jahr ändern. Dann kann man sich für jedes Kind drei Jahre anrechnen lassen. Für jedes Jahr gibt es dann einen Rentenpunkt mehr, was derzeit einen Mehrbetrag von circa 41 Euro ausmacht. Man muss jedoch aktiv den Antrag auf die Anrechnungszeiten stellen, wenn man von dieser Regelung betroffen ist.
Außerdem gibt es noch die Kindererziehungszeiten. Die Anrechnungszeit beträgt zehn Jahre. Wird in dieser Zeit ein weiteres Kind geboren, verlängern sich diese zehn Jahre jedoch nicht. Dies gilt erst, wenn ein weiteres Kind nach Ablauf der zehn Jahre geboren wird. Zudem profitieren viele Rentner von ermäßigten Preisen. Dies gilt zum Beispiel für Fahrkarten für Bus und Bahn. Auch die Eintrittspreise fürs Kino, Theater oder andere kulturelle Veranstaltungen fallen geringer aus.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistisches Bundesamt)














