Zuschuss: Deutsches Bundesland zahlt ganzen Urlaub an Familien

Ein blonder Junge baut eine Sandburg am Strand. Er benutzt dazu einen gelben Eimer. Der Himmel ist blau mit einigen weißen Wolken.
Symbolbild © istockphoto/MichaelSvoboda

Gerade Haushalte mit Kindern dürften über diese Nachricht jubeln, denn durch einen Zuschuss zahlt ein deutsches Bundesland den ganzen Urlaub für Familien. Dazu müssen diese jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.

Familien mit mehreren Kindern haben im Moment wirklich schwer zu kämpfen. Umso schöner ist es nun zu erfahren, dass ein deutsches Bundesland den ganzen Urlaub für Familien zahlt. So kommen auch arme Haushalte endlich mal raus aus den eigenen vier Wänden.

Immer mehr Familien müssen sich bei wichtigen Investitionen einschränken

Das neue Jahr hat für viele Bürger nicht gerade freudig begonnen. Weiterhin steigende Preise machen vielen zu schaffen. Gerade Familien stehen vor dem Problem, dass sie so manche Anschaffung dringend benötigen und sich diese vom Munde absparen müssen. Urlaub oder ein paar Tage außerhalb der eigenen vier Wände zu verbringen, bleibt bei den meisten da nur ein Traum. Dabei sind es gerade diese Menschen, die dringend einmal eine Auszeit benötigen, um wieder Energie tanken zu können. Ein Bundesland sieht dies genauso und unterstützt deshalb Familien unter bestimmten Bedingungen auch in diesem Jahr wieder.

Bereits im letzten Jahr ein großer Erfolg – Bundesland spendiert auch 2025 Urlaube

Bereits im letzten Jahr konnten Familien, die in Nordrhein-Westfalen wohnen, einen Antrag stellen, damit das Bundesland ihnen den Urlaub bezahlt. Wer diesen Zuschuss 2024 schon in Anspruch genommen hat, muss in diesem Jahr zwar aussetzen, kann jedoch schon für 2026 wieder einen Antrag stellen. Antragsteller können den Zuschuss nur dann bekommen, wenn sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Betroffen sind diejenigen Familien, deren Einkommen so gering ist, dass sie zusätzliche Leistungen beantragen müssen.

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Wer einen solchen Antrag stellt, sollte bedenken, dass nur teilnehmende Urlaubsstätten für den Zuschuss ausgewählt werden dürfen. Auch sollte man unbedingt die Fristen beachten. Für den Osterurlaub läuft die Frist bereits jetzt und endet am 28. Februar. Für die Sommerferien läuft die Frist vom 1. bis zum 30. April. Wer in den Herbstferien in den Urlaub fahren will, muss den Antrag zwischen dem 1. und 31. Juli einreichen. Für die Winterferien gilt der Zeitraum vom 1. bis 30. September. Die Anreise müssen die Familien selbst organisieren. Genauso wie das Taschengeld. In der Regel müssen Familien pro Erwachsenem 50 Euro und pro Kind 25 Euro selbst bezahlen. Allerdings entfällt dieser Eigenanteil bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Bezahlt werden Urlaube zwischen drei und sechs Übernachtungen.