Millionen Deutsche sollen einen Zuschuss für ihre Wohnung erhalten. Was es mit diesem auf sich hat und wie man ihn erhält, wird hier erklärt.
Bald soll ein Zuschuss für Millionen Deutsche kommen, der für eine Investition in die eigene Wohnung gedacht ist. Was es genau mit dem Zuschuss auf sich hat und wie man ihn erhält, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Gebäudeenergiegesetz bringt Pflichten für Bürger
Da Deutschland in Zukunft klimafreundlicher heizen will, verabschiedete die Regierung das sogenannte Gebäudeenergiegesetz. Dieses sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen zukünftig klimafreundlicheren Alternativen weichen müssen. Betroffen sind alle Eigenheimbesitzer in Deutschland. Dabei ist es egal, ob jemand eine Immobilie selbst bewohnt oder diese vermietet: Wenn eine Heizungsanlage kaputt ist, dürfen Eigentümer nicht mehr auf die gängigen Varianten zum Ersatz zurückgreifen. Vielen stellte sich nicht nur die Frage, welche Alternativen sie verwenden dürfen. Sondern noch viel drängender ist die Frage, wie die Finanzierung aussehen soll.
Das bringt der Zuschuss
Die Frage nach der Finanzierung beschäftigte auch die Bundesregierung, die nun einen Zuschuss auf den Weg brachte. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Immobilienbesitzer für sogenannte „energetische Sanierungsmaßnahmen“ diesen Betrag aus ihrem Wohn-Riester-Einkommen (die sogenannte Eigenheimrente) entnehmen. So gab es die Deutsche Rentenversicherung bekannt. Die Betroffenen erhalten auf diesem Weg einen Zuschuss für eine neue Heizung.
An dem Zuschuss aus dem Wohn-Riester sind jedoch Bedingungen geknüpft. Der Austausch muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Dieses muss bestätigen, dass es sich um eine energetische Maßnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Außerdem darf die Entnahme nur für bestimmte Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Dazu gehören:
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
– Erneuerung oder Einbau von Lüftungs- oder Heizungsanlagen, Fenstern und Außentüren
– Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
– Einbau digitaler Systeme, die den energetischen Betrieb und Verbrauch optimieren.
Bei Erfüllung dieser Bedingungen können Immobilienbesitzer ab dem 1. Januar den Zuschuss bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen.