Zwei Menschen starben: Mordprozess gegen Raser in Baden-Württemberg

Symbolbild © ISTOCKPHOTO - Dafinchi

Ein Mann mietet einen 550-PS-Jaguar, brettert durch Stuttgart (Baden-Württemberg) und kracht in einen Kleinwagen. Zwei Menschen sterben. Für die Anklage ist der Todesfahrer ein Mörder.

Karlsruhe-Insider / Stuttgart (dpa) – Die Stuttgarter Rosensteinstraße. Viel Verkehr, wenige Geschäfte, ein Kino nur, ein Billard-Café, ein Discounthotel.

In einer Nacht im vergangenen März heult hier ein Motor auf, er röhrt, lang, laut, immer wieder. Der 20-Jährige am Steuer des Jaguar-Sportwagens ist heiß auf den Geschwindigkeitsrausch dort, wo nur Tempo 50 erlaubt ist. Er tritt das Gaspedal durch, sein
gemieteter Sportwagen zischt die Straße hinunter, bis die Tachonadel fast 165 Kilometer pro Stunde anzeigt. Sekunden später prallt er auf.

Denn der junge Mann verliert die Kontrolle über seinen Jaguar F-Type Coupé, als ein entgegenkommender Wagen von der Straße abbiegt. Sein 550-PS-Bolide zieht beim Ausweichen nach links, er prallt gegen einen Kleinwagen, der in einer Ausfahrt wartet, zurück bleibt ein Trümmerfeld aus verbogenem Blech, zersplittertem Glas und Blut. Zwei
Menschen sterben in dieser Nacht, ein 25-jähriger Mann und seine 22-jährige Freundin. Sie waren erst vor Kurzem aus Nordrhein-Westfalen nach Stuttgart gezogen. Nun muss sich der Todesfahrer vor Gericht verantworten. Es ist der erste Mordprozess wegen Raserei in Baden-Württemberg, er wird wegen des Alters des Mannes vor der Jugendkammer verhandelt.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch wegen fahrlässiger Tötung gegen den jungen Mann ermittelt, der damals ebenso wie sein 18 Jahre alter Beifahrer mit dem Schrecken davongekommen war. Doch ein Gutachter sorgte dafür, dass die Ermittler ihre Meinung änderten: Der Mann am Steuer des schneeweißen Jaguars habe unbedingt die höchste Geschwindigkeit erreichen wollen, bilanziert er nach der Auswertung des Bordcomputers.

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Danach waren auch die Ankläger sicher: Der junge Mann wollte «die höchstmögliche Geschwindigkeit des Sportwagens austesten». Billigend habe der 20-Jährige den Tod anderer in Kauf genommen. Ob Menschen sterben oder nicht, das habe in der Rosensteinstraße lediglich vom Zufall abgehangen. «Wir sagen, das Risiko hat er gesehen», sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der bedingte Tötungsvorsatz sei demnach gegeben – und somit die Grundlage für eine Mordanklage.

Den Weg dafür hatte der Bundesgerichtshof freigemacht – nur eine Woche vor dem Stuttgarter Unfall. Die Richter bestätigten Anfang März erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser, der 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt hatte. Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit
24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legte Karlsruhe aber nicht fest: «Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls», urteilten die Bundesrichter.

An den Stuttgarter «Einzelfall» erinnern heute noch vertrocknete Blumensträuße und Kerzen, Narben vom Aufprall sind am Baum auf dem Bürgersteig zu sehen. Mit schwarzen Holzbrettern sind die im März schwer beschädigten Arkaden des Geschäftshauses an der Unfallstelle geschützt.