150 Euro: Hundekot-Verbot wird für Bürger immer teurer

Ein kleiner, zotteliger Hund mit hellbraunem Fell und weißer Schnauze steht auf Pflastersteinen. Der Hund trägt eine rote Jacke und befindet sich an einer Hundeleine. Zwischen den hinteren Beinen liegt ein Stück Kot.
Symbolbild © imago/localpic

Ganze 150 Euro fürs Hundekot-Verbot – so hoch kann die Strafe ausfallen. Auch 2026 könnte demnach ein teures Jahr für viele werden. In einer Stadt ist das Bußgeld sogar noch höher, wenn die Hinterlassenschaften des Vierbeiners nicht entsorgt werden.  

Hundebesitzer aufgepasst: Der vergessene Gassi-Haufen kann richtig teuer werden. Wer folgende Strafen nicht riskieren will, sollte lieber einen Kotbeutel zur Hand haben.

150 Euro: Hundekot-Verbot lässt tief in die Tasche greifen

Etwa ein- bis dreimal pro Tag erledigt der Vierbeiner sein Geschäft. Verantwortungsbewusst drehen Hundebesitzer dafür eine Runde um den Block mit ihrem Haustier. Mit dem Absetzen des Kots ist es jedoch nicht getan: Jetzt beginnt die eigentliche Pflicht für Hundehalter. Denn Besitzer dürfen das erfolgreich erledigte Geschäft nicht ignorieren. Sie sind dazu verpflichtet, den Hundekot korrekt zu entsorgen, um Unfälle, Umweltbelastungen und Probleme mit Krankheitserregern zu vermeiden. Das gilt in erster Linie für öffentliche Wege und private Grundstücke. Auch in Parks oder auf Spielplätzen dürfen die Ausscheidungen des Hundes nicht einfach liegenbleiben. Andernfalls drohen Hundefreunden hohe Bußgelder.

Wo Hundehalter sogar bis zu 500 Euro zahlen müssen 

Sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg ist besondere Achtsamkeit gefragt: Wenn das Häufchen nicht entsorgt wird, können bis zu 150 Euro fällig werden. In Berlin fallen höchstens 35 Euro an, während Hundehalter in Brandenburg bis zu 20 Euro loswerden. Wer in Niedersachsen unterwegs ist, greift etwas tiefer in die Tasche. Laut Bußgeldkatalog wird mit 50 bis 100 Euro zur Kasse gebeten. In Hessen und Thüringen sind es maximal 20 Euro, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ebenso. Einzelne Städte gehen noch strenger vor. So sind teilweise auch Geldstrafen in Höhe von bis zu 500 Euro möglich. Das gilt etwa für Krefeld in Nordrhein-Westfalen.

Lesen Sie auch
Fast 500 Jahre alt: Verborgener Schatz in Kult-Bäckerei entdeckt

Wer nichts riskieren will, kümmert sich demnach sofort um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners. Dafür ist es wichtig, Kotbeutel griffbereit zu haben. In einigen Kommunen profitieren Bürger von kostenlosen Beuteln. Auch Recyclinghöfe bieten sie teilweise an. Zudem hilft es, nicht nur einen, sondern mehrere Gassibeutel in der Tasche zu haben – für den Fall, dass der Hund sein Geschäft unterwegs „mehrfach“ erledigen muss. Ist der Kot im Beutel, werfen Hundebesitzer alles in den Restmüll oder in den öffentlich aufgestellten Abfalleimer für Gassibeutel.

(Quellen: Bußgeldkatalog, Bundesregierung)