Schon bald wird ganz Deutschland schwitzen. Denn bereits im Juni rückt eine tropische Hitzewelle in die Bundesrepublik und sorgt für Temperaturen von bis zu 35 Grad.
Bis zu 200 Euro muss man zahlen, wenn man einen ganz bestimmten Gegenstand einfach so in die Mülltonne wirft. Und nur die wenigsten wissen, dass das so teuer werden kann.
Strafe droht: Dieser Gegenstand darf nicht einfach entsorgt werden
Mülltrennung wird in Deutschland großgeschrieben. Neben den gängigen Trennungen von Biomüll, Pappe und Papier gibt es noch viel weitere Unterteilungen. Die meisten Menschen sind sich sicher: Sie wissen genau, was in die Mülltonne gehört und was nicht. Doch genau hier liegen sie falsch. Denn eine Strafe von 200 Euro kann drohen, wenn man einen ganz bestimmten Gegenstand einfach so in die Mülltonne wirft. Unter anderem gehören dazu Batterien und Akkus, ebenso wie Elektrogeräte, aber auch Bauschutt kann man nicht so einfach in den Restmüll werfen. Glas kommt in den entsprechenden Glascontainer und auch bei Schadstoffen oder Chemikalien sollte man vorsichtig sein, wie man diese richtig entsorgt. Wer sich nicht daran hält und ertappt wird, muss ein Bußgeld zahlen.
Hohes Bußgeld bei Missachtung des Verbots
Im Bundesland Sachsen fällt das Bußgeld mit 200 Euro Strafe auch ganz besonders üppig aus. Wer hier zum Beispiel einfach so seine alten Schuhe oder auch andere Kleidungsstücke im Restmüll entsorgen will, muss mit dieser Geldbuße rechnen, zumindest dann, wenn man die Schuhe eigentlich noch tragen kann. Denn dann sieht eine EU-Verordnung vor, dass man diese lieber in einem Altkleidercontainer abgibt. Dadurch lassen sich die Materialien nochmals verwenden. Nur wirklich kaputte Schuhe kann man im Restmüll entsorgen. Zwar gibt es keine bundesweit einheitliche Pflicht, noch tragbare Kleidung oder Schuhe in Altkleidercontainer zu geben. Allerdings fördern Kommunen dessen Wiederverwertung. Die Strafe von 200 Euro kann also fällig werden, wenn man dabei erwischt wird, dass man sich nicht an diese Anordnung hält.