200 Euro Strafe: Rauchen an diesen Orten wird jetzt richtig teuer

Ein rundes Schild mit einer durchgestrichenen Zigarette vor einem weißen Hintergrund. Es handelt sich um ein Warnschild, welches ein striktes Rauchverbot in diesem Bereich ausspricht. Im Hintergrund kann man einen Park erkennen.
Symbolbild © istockphoto/Karina Mako Oktaviani

Ein neues Gesetz verschärft die Lage für Betroffene: Für das Rauchen drohen 200 Euro Strafe, wenn der Glimmstängel künftig an folgenden Orten konsumiert wird. Dabei gilt das Verbot nicht nur für die klassische Zigarette.

Rauchen begünstigt Lungenkrebs und Herzinfarkte. Um den schädlichen Einfluss der gefährlichen Stoffe zu reduzieren, gelten bald neue Regeln in Baden-Württemberg.

Zahl der jungen Raucher nimmt wieder zu

Der Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2026 rückt näher. Zu diesem Anlass hat das Bundesamt für Statistik neue Zahlen veröffentlicht: Im Jahr 2025 griffen rund 19 Prozent der Personen ab 15 Jahren im Bundesgebiet gelegentlich zur Zigarette. Dabei zeigt sich ein besorgniserregender Trend, denn im Vergleich zum Jahr 2021 ist die Zahl der jungen Raucher wieder etwas gestiegen. Forscher warnen vor den gesundheitlichen Folgen, zu denen Lungenschäden, Herzprobleme und Krebs gehören. Auch das Passivrauchen ist schädlich. Um die Auswirkungen des Konsums auf Nichtraucher einzuschränken, bringt das Land Baden-Württemberg nun neue Regelungen auf den Weg.

Rauchen: 200 Euro Strafe fürs Konsumieren an diesen Orten

Ob an der Haltestelle oder im Freibad: Künftig gelten diese Orte in Baden-Württemberg als Rauchverbotszonen. Auch Freizeitparks, Spielplätze sowie Zoos sind betroffen, weil sich dort häufig viele Kinder und Jugendliche aufhalten. In den sozialen Netzwerken gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen. „Finde ich überhaupt nicht schlecht, obwohl ich Raucher bin“, schreibt ein Instagram-Nutzer. „So ein Blödsinn“, kommentiert eine andere Person die Meldung. Die neuen Regeln gelten offiziell ab dem 1. Juni.

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Wer sich nicht an die Vorgaben hält und zur Kippe greift, wird zur Kasse gebeten. Der erste Verstoß kostet 200 Euro. Sofern zwischen dem ersten und zweiten Verstoß kein Jahr vergangen ist, wird es noch teurer: Wird man erneut beim Rauchen in einer verbotenen Zone gesehen, drohen bis zu 500 Euro. Das gilt im Übrigen nicht nur für herkömmliche Zigaretten. Das Verbot betrifft auch Vapes und E-Zigaretten. Zugleich greift es für Shishas. Hintergrund der Erneuerung des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Ziel, Bürger vor dem schädlichen Passivrauchen zu schützen ‒ insbesondere Kinder und Jugendliche.

(Quellen: Landesregierung Baden-Württemberg, Nichtraucherschutzgesetz, Behörden, dpa)