Karlsruhe Insider: Neuberechnung von Steuern.
Es kommt eine neue Steuer auf die Hausbesitzer zu: Die Grundsteuer wird komplett neu berechnet. Diese Änderungen betreffen Inhaber von Häusern genauso wie Eigentümer von Wohnungen.
Ab 2022 erfolgt die Überprüfung einer Steuer, welche sowohl den Grundbesitz als auch das Eigentum von Wohnungen oder Häusern betreffen.
Alle sieben Jahre wird der Grundsteuerwert im Rahmen einer Hauptfeststellung festgesetzt. So jedenfalls steht es im Bundesgesetz.
Das Land Hessen allerdings weicht von dieser Hauptfeststellung ab. In Hessen findet, abgesehen von der Forst- und Landwirtschaft, die Überprüfung nur alle 14 Jahre statt.
Dies bedeutet, dass das Finanzamt in diesen Abständen prüfen muss, ob der bislang angegebene Wert immer noch stimmt oder ob unter Umständen der Wert entweder erhöht oder gesenkt werden muss. Diese Neubewertung des Grundbesitzes findet erstmalig zum 1. Januar 2022 statt.
Das Kabinett hatte bereits im Jahre 2018 eine neue Reform der Grundsteuer beschlossen, da diese Steuer nicht mehr mit der Gleichbehandlung in Einklang steht.
Grundstücke und auch die Bebauungen darauf müssen neu bewertet werden. Diese neue Steuer soll dann erstmalig im Jahr 2025 erhoben werden.
Was kommt dann auf die Besitzer von Grundstücken sowie auf die Eigentümer von Häusern und Wohnungen zu, und was ist mit Hessen? Wieso haben die Hessen besondere Rechte?
In manchen Orten sind einige Häuser und Grundstücke unterschiedlich besteuert worden. Oftmals ist es schon passiert, dass einige vergleichbare Häuser, Grundstücke und Wohnungen unterschiedlich besteuert worden sind.
Nun soll eine Neubewertung dem entgegen wirken.