Bürger aufgepasst! Eine neue Mülltonnen-Maßnahme gilt bald und es finden auch regelmäßig Kontrollen statt. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann eine Strafe von bis zu 2.500 Euro kassieren.
In Deutschland gilt bundesweit das Prinzip der Mülltrennung. Damit soll das Recycling brauchbarer Stoffe vereinfacht werden. Bald gilt in diesem Zusammenhang eine neue Mülltonnen-Maßnahme, die zu empfindlichen Strafen führen kann, wenn man sich nicht daran hält. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld können fällig werden.
Mülltrennung soll Recycling vereinfachen – Bürger halten sich nicht immer daran
Ende der 1970er-Jahre nahm die Mülltrennung in Deutschland ihren Anfang. Doch die Pflicht hierzu kam erst über 25 Jahre später: 1996 trat das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft und verpflichtete die Bürger in der Bundesrepublik offiziell zur Trennung ihres Mülls. Mit den Jahren kamen immer feinere Regelungen dazu. In der blauen Tonne müssen die Verbraucher ihr Papier und ihre Pappe entsorgen, die regelmäßig abgeholt werden. Außerdem sind vielen die gelben Säcke – in manchen Regionen die gelben Tonnen – bekannt. Hier gehören alle Plastikverpackungen hinein. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es zudem die sogenannte Biotonne, in die organische Abfälle gehören. Und schließlich gab es auch in diesem Jahr eine Neuerung: Altkleider gehören nicht in den gelben Sack! Wer erwischt wird, muss empfindliche Strafen zahlen.
Neue Mülltonnen-Maßnahme unbedingt beachten: Empfindliche Strafen drohen
Um ein einfaches Recycling zu ermöglichen, müssen sich die Bürger an die Vorschriften halten. Da dies viele jedoch nicht tun – was die Altkleiderentsorgung zeigt –, müssen neue Maßnahmen her. Dies gilt auch für den Inhalt der Biotonne. Zwar gibt es keine konkrete Auflistung, was dort hineingehört und was nicht. Doch klar ist: In die Biotonne kommen alle pflanzlichen Abfälle aus der Küche und dem Garten. Denn diese sind kompostierbar.
Das Problem: Haushalte entsorgen darüber hinaus auch Kaffeefilter im Biomüll, wickeln die Abfälle in Plastik oder entsorgen Tierexkremente über die Tonne. Ab dem 1. Mai finden Kontrollen statt, weshalb man sich besser an die Regeln halten sollte. Denn: Wer erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 2.500 Euro rechnen.