300 Euro Strafe: Riesenärger droht wegen alter Weihnachtsbäume

Es scheint das Ende des Weihnachtsfests zu sein. Ein Mann in einer blauen Jeans zieht einen Weihnachtsbaum über den Asphalt. Er will den Christbaum offenbar entsorgen.
Symbolbild © istockphoto/SKatzenberger

Hier droht nun ein Riesenärger wegen alter Weihnachtsbäume. Wer sich nicht an bestimmte Regeln hält, der muss damit rechnen, bis zu 300 Euro Strafe zu zahlen.

Weihnachten ist vorüber und es ist Zeit, die alten Weihnachtsbäume zu entsorgen. Nur sollte man einige Dinge beachten, andernfalls könnte es eine saftige Strafe geben.

Großer Ärger droht bei falscher Entsorgung

Bis zu 300 Euro muss man zahlen, wenn man alte Weihnachtsbäume falsch entsorgt. Nach Ende des Weihnachtsfestes wollen viele schnell wieder ihre Bäume loswerden. Immerhin ist nun bald Januar, und spätestens nach Silvester wird die Deko bei den meisten Leuten wieder abgebaut. Doch das kann ganz schön schwierig werden, denn nur die wenigsten wissen, wie man einen echten Tannenbaum richtig entsorgt. Der alte Weihnachtsbaum wird von vielen zwar einfach auf die Straße gestellt, doch das ist falsch. Hier kann eine Strafe von bis zu 50 Euro anfallen. Besonders teuer ist diese Art der Entsorgung im Saarland. Dort kann man unter Umständen mit 300 Euro Strafe besonders tief in die Tasche greifen müssen, wenn man seinen Baum falsch entsorgt. Auch darf man den alten Weihnachtsbaum nicht einfach wieder in den Wald bringen. Dieser verrottet zwar nach einer Weile, allerdings kann er auch problematisch für die dort lebenden Tiere und Pflanzen werden.

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Christbaum entsorgen: Hohe Strafen drohen

Wer seinen alten Weihnachtsbaum richtig entsorgen will, sollte das am besten im Biomüll tun. Dafür muss der Baum natürlich zuallererst abgeschmückt sein. Anschließend sägt man ihn in kleine Teile, sodass er leicht in die entsprechende Tonne passt. Zudem ist es möglich, seinen alten Weihnachtsbaum einfach im Garten wieder einzupflanzen. Dann bekommt der Baum noch ein zweites Leben und verschönert gleich die Gartenlandschaft. Wer in einer Großstadt wohnt, kann zudem sogenannte Abholtermine für Christbäume in Anspruch nehmen. Diese sind meist im Januar und werden rechtzeitig bekannt gegeben, sodass man seine Bäume richtig entsorgen kann und der Strafe dadurch entgeht.