50.000 Euro Bußgeld: Beliebte Gartenarbeiten mit Laub verboten

Viele orange Blätter in einem Garten im Herbst, die zu einem Laubhaufen zusammengefegt worden sind. Im Laubhaufen eine blaue Laubgabel, die in den Haufen greift.
Symbolbild © istockphoto/wholden

Wer bei dieser Gartenarbeit nicht aufpasst, muss womöglich bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen. Besonders tückisch ist dabei: Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland, sodass man sich genau informieren muss.

Im Herbst müssen Gartenbesitzer sich mit dem Thema Laub auseinandersetzen. Eine bestimmte Arbeit mit den Blättern könnte das Bankkonto jedoch ordentlich schrumpfen lassen. Wer sich erwischen lässt, muss unter Umständen nämlich zahlen.

Verbot bei Laub im Garten ‒ bis 50.000 Euro Bußgeld möglich

Laub wird im Herbst regelmäßig entsorgt. Liegen die Herbstblätter ohnehin auf den Gehwegen und stellen somit eine Rutschgefahr dar, müssen sich Eigentümer um die Beseitigung kümmern. Aber auch um den Garten sauber und ordentlich zu halten, versuchen Gartenbesitzer, eine Ansammlung von Laub zu verhindern. Bei einer speziellen Methode ist allerdings besondere Vorsicht geboten. Denn die Arbeit könnte zu einem Bußgeld führen, wenn Hobbygärtner oder Grundstückseigentümer sich dabei erwischen lassen.

Bevor man sich für die Methode entscheidet, ist es wichtig, Alternativen für das Laub im Garten abzuwägen. Tier- und Naturschützer empfehlen zum Beispiel, die Blätter als Haufen in eine Ecke zu legen. Auf diese Weise finden verschiedene Tiere an nassen und kalten Tagen einen warmen und sicheren Unterschlupf. Zudem lässt sich Laub auch problemlos zum Mulchen verwenden, sodass Pflanzen davon profitieren könnten. Will man Laub hingegen verbrennen, muss man vorsichtig sein. Denn das könnte teuer werden.

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Bei dieser Methode ist Vorsicht geboten

Je nach Bundesland muss man möglicherweise bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen, wenn man Laub oder andere Gartenabfälle verbrennt und dabei ertappt wird. Das ist seit einigen Jahren in Deutschland vorgesehen (§ 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Denn durch das Verbrennen kommt es unter anderem zu Luftverschmutzungen. Die belasten Umwelt und Gesundheit. Allerdings kann manchmal eine Ausnahme gemacht werden. Wer Laub verbrennen möchte, sollte sich deshalb nach den Verordnungen im jeweiligen Bundesland erkundigen und sich an den Regelungen orientieren. Dann muss auch kein Bußgeld befürchtet werden.