Kaum lässt sich die Sonne blicken, erwachen auch die Gärten wieder zum Leben. Was viele nicht wissen: Einige Gartenarbeiten sind im Juni gar nicht erlaubt. Im schlimmsten Fall wird ein ordentliches Bußgeld fällig.
Eine scheinbar harmlose Gartenarbeit könnte richtig teuer werden. Bis zu 50.000 Euro werden verlangt. Wer die Tätigkeit jetzt verrichten will, sollte besser aufpassen.
Vorsicht bei Gartenarbeit im Juni ‒ es ist ein Bußgeld möglich
Der Sommer steht vor der Tür. Für Gartenbesitzer ist es der ideale Zeitpunkt, um ihre grüne Ruheoase für die Saison vorzubereiten. Wer jetzt von den milden Temperaturen und den Sonnenstrahlen ins Freie gelockt wird, freut sich zumeist auf die anstehende Gartenarbeit. Dass allerdings nicht jede Arbeit erlaubt ist, dürfte einigen Gartenfreunden womöglich nicht bekannt sein. Wer unwissend ist, muss zumeist trotzdem die Konsequenzen tragen ‒ und dazu gehören Abmahnungen und Bußgelder.
Dabei denken sich viele nichts bei der zunächst harmlos erscheinenden Arbeit. Studien belegen zudem, dass der Aufenthalt im Grünen zahlreiche positive Effekte hat, etwa die Linderung von depressiven Symptomen. Am Pfingstmontag, einem gesetzlichen Feiertag in Deutschland, sollte man allerdings zumindest das Rasenmähen unterlassen. Gleiches gilt für alle Sonntage. Denn Sonn- und Feiertage gelten als Ruhetage. Nachbarn, die sich durch den Lärm gestört fühlen, könnten unter Umständen die Polizei oder das Ordnungsamt benachrichtigen. Das Bußgeld beläuft sich auf bis zu 50.000 Euro.
Auch bei diesen Arbeiten ist Vorsicht geboten
Je nach Region gibt es auch spezielle Regeln zur Bewässerung des Gartens im Sommer. Wichtig ist deshalb, sich über die örtlichen Vorgaben zu informieren. Außerdem sieht das Bundesnaturschutzgesetz ein Heckenschneideverbot vor. Das Verbot gilt von März bis September. Erst ab dem 1. Oktober sollten Gartenbesitzer ihre Hecken wieder schneiden, weil Frühling und Sommer als Brut- und Nistzeit für Vögel gelten.
Wer seinen Rasen im Juni mähen will, sollte die Arbeit werktags zwischen 7 und 20 Uhr erledigen. Zudem hilft es oft, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen, falls man erst jetzt von den speziellen Regelungen erfahren hat. So lassen sich Missverständnisse aus der Welt schaffen.