
Bald fliegen in Deutschland die Weihnachtsbäume aus den Wohnungen. Doch wer seinen Tannenbaum im Januar nicht richtig entsorgt, dem könnte eine Strafe von bis zu 500 Euro drohen. Deshalb sollte man einiges beachten.
Weihnachten ist vorbei, das neue Jahr haben wir begrüßt. Nun ist es für viele Haushalte an der Zeit, auch die restliche Weihnachtsdeko zu entfernen. Dabei muss man jedoch darauf achten, den Weihnachtsbaum richtig zu entsorgen. Sonst kann es teuer werden.
Pünktlich nach den Feiertagen: Diese Bilder gehen nicht aus den Köpfen
Jedes Jahr, um den 6. Januar herum, sendet das schwedische Einrichtungshaus IKEA seinen Werbespot. Während der Weihnachtsfeiertage fliegen Weihnachtsbäume auf die verschneiten Straßen mit dem Kommentar: „Zu früh“. Mitten im Sommer steht bei einem Mann in einem Wohnzimmer der Weihnachtsbaum, dem beim Hochnehmen alle Nadeln abfallen. Mit dem Kommentar „zu spät“. „Baum raus, Schnäppchen rein“ hat sich als Werbeslogan nach der schönsten Zeit des Jahres in unsere Köpfe gebrannt. Viele Haushalte lassen den Weihnachtsbaum zum Jahreswechsel noch stehen. Die meisten entfernen jedoch alle Weihnachtsdekorationen spätestens am 6. Januar, damit das Jahr neu und frisch beginnen kann. Dabei stellt sich wie immer die Frage: Wohin mit dem Weihnachtsbaum?
Weihnachtsbaum richtig entsorgen: Das müssen Verbraucher beachten
Wer den Weihnachtsbaum in Deutschland richtig entsorgen will, hat zahlreiche Möglichkeiten. In vielen Städten und Gemeinden bieten verschiedene Vereine eine Abholung des Weihnachtsbaumes an. Die Bäume werden an den Rand des Bürgersteigs gelegt, und die Freiwilligen holen sie ab. Meist bitten die Vereine um eine Spende. Bedingung dabei ist, dass die Christbäume vollkommen vom Schmuck (auch vom letzten Lamettafaden!) befreit sind. Sie dürfen auch nicht verpackt oder zerkleinert worden sein. Die Termine geben die zuständigen Organisatoren rechtzeitig auf Flyern bekannt.
Doch was sollte man tun, wenn man diesen Termin verpasst? Wie in der IKEA-Werbung darf man den Christbaum nicht einfach auf die Straße werfen. Dann kann es nämlich ein Bußgeld von bis zu 500 Euro geben. Auch im Restmüll oder der Bio-Tonne hat der Baum nichts zu suchen. Meistens bleibt dann nur der Weg zum Wertstoffhof. Wenn der Baum ein Bio-Zertifikat besitzt, darf er sogar an Zoos und Tierparks gegeben werden. Hier wird er als Futter oder Beschäftigung für die Tiere genutzt. Allerdings darf man dies nur, wenn der Händler wie beispielsweise eine Baumschule ein solches Zertifikat ausgestellt hat. Damit wollen die Verantwortlichen vermeiden, dass die Zoo-Tiere von eventuell vorhandenen Pestiziden krank werden.
(Quellen: NDR, SWR, Öko-Test)














