Änderung bei der GEZ: Dieser Fehler kann zukünftig teuer werden

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Die GEZ Gebühren gehören zu den Fixkosten jedes Haushaltes. Jetzt gibt es eine wichtige Änderung bei den Rundfunkbeiträgen.

Fast jeder Haushalt muss sie zahlen. Die ungeliebten GEZ-Gebühren. Mittlerweile werden sie Rundfunkgebühren genannt. Verbraucher haben dabei die Wahl zwischen der Zahlung per Lastschrift und per Überweisung.
Die Rundfunkgebühren – Fast jeder muss sie bezahlen
220 Euro und 32 Cent. Das sind die jährlichen Rundfunkgebühren im Jahr 2020. Etwa 46 Millionen Haushalte zahlen diesen Betrag jährlich für Funk und Fernsehen.
Der Zweck des Rundfunkbeitrages: die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finanzieren. Fast alle Haushalte müssen ihn bezahlen.
Ausgenommen sind lediglich, Hartz-IV-Empfänger, Studenten, Grundsicherungsbezieher oder Studenten, die Bafög erhalten.
Jetzt müssen Verbraucher eine wichtige Änderung beachten – Sonst wird es teuer
Die Rundfunkgebühren von 55,08 Euro müssen jedes Quartal bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt an den sogenannten Beitragsservice.
Bislang hatten die Verbraucher die Wahl zwischen mehreren Bezahlmöglichkeiten. Doch dies wurde nun geändert.
Bundesverwaltungsgericht schränkt die Bezahlmöglichkeiten ein
Laut einem aktuellen Urteil (BVerwG) vom 27. April (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21) des Bundesverwaltungsgerichts ist das Bezahlen des Beitrages nicht mehr für jeden möglich.
„Lediglich beitragspflichtige, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, sollen ihren Beitrag künftig bar und ohne Zusatzkosten bezahlen dürfen“. Die erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Auch bei Überweisungen gibt es eine Änderung
Verbraucher, die die GEZ-Gebühren bislang überwiesen haben, müssen jetzt aufpassen. Bisher haben sie immer eine Zahlungsaufforderung. Für den jeweiligen Termin.
Diese fällt jetzt weg. Zukünftig sendet die Beitragsstelle zur noch eine Zahlungsaufforderung.  Dies enthält alle 4 Zahlungstermine: also die Termine für das ganze Jahr.
Wer vergisst zu überweisen und zu spät bezahlt, muss mit einer Säumnisgebühr rechnen.
Bleibt die Höhe der Beiträge gleich, so auch die jeweiligen Zahlungstermine: Dann müssen Bürger müssen jeweils zu diesen Terminen pünktlich überweisen.
Deswegen gilt: Wer nicht jedes Mal die Fälligkeit im Auge behalten will, sollte den Lastschrifteinzug wählen. Dann wird die fällige Gebühr automatisch abgebucht.
Bereits 73 Prozent der beitragspflichtigen Bürger nutzen diese Möglichkeit. Das gibt die Verbraucherzentrale Bayern an.

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