Ärger droht: Weihnachtsdeko einfach am Fester anbringen

Weihnachtsdekoration am Fenster.
Symbolbild ©istockphoto/-RoMy-

Es droht Ärger, denn die Weihnachtsdekoration darf man nicht einfach am Fenster oder anderen Wohnflächen abringen. Das kann böse ausgehen.

Zu Weihnachten wünscht sich sicherlich jeder seine Ruhe. Doch jetzt droht Ärger. Die Weihnachtsdeko darf man, beispielsweise nicht einfach am Fester anbringen.

Es weihnachtet sehr

So langsam sollte die vorweihnachtliche Zeit jeden gepackt haben. Viele haben die Wohnungen und Häuser prachtvoll geschmückt. Es glitzert, leuchtet und blinkt. Doch tatsächlich kann genau deswegen Ärger anstehen.

Sowohl im Haushalt als auch für den Außenbereich gibt es allerdings Grenzen. Ob Mieter oder Eigentümer: An diese Regelungen muss man sich halten. Nicht jeder Weihnachtsschmuck der gefällt, ist auch erlaubt.

Diese Deko ist nicht erlaubt

Man denkt, man kann in seinen eigenen vier Wänden tun und lassen, was man möchte. Erst recht im Eigenheim. Doch ganz gleich, ob man Mieter ist oder Eigentümer. Bei der Dekoration gibt es Regeln.

Wichtig ist vor allem der Brandschutz sowie die Sicherheit. Sofern diese gewährleistet sind, bewegt man sich in einem sicheren Rahmen. Allerdings geht es auch darum, welche Dekoration verwendet wird. Was den Nachbarn stören kann, sollte vermieden werden. Das besagt das Rücksichtsnahme-Gebot.

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Diese Rechte hat jeder Mieter

Hat man schöne Dekoration gefunden, die niemanden beleidigt oder in seiner Ruhe stört, kann man diese innen oder außen anbringen. Dabei dürfen aber bei Mietern die Wohnungen nicht beschädigt werden. Denn für diese Schäden muss er dann selbst aufkommen.

Weihnachtsschmuck und Lichterketten sind in den Fenstern grundsätzlich erlaubt. Die Rechtslage beim Balkon ist nicht so eindeutig. Nach Auffassung des Landesgerichts Berlin sind der Schmuck der Fassade und die Accessoires auf dem Balkon nur dann zulässig, wenn diese sicher angebracht sind. Die blinkende Lichterkette sollte jeder Wohnungseigentümer und Mieter aus Rücksichtnahme zum Nachbarn ab 22:00 Uhr ausstellen.

Per se Weihnachtsdekoration im Flur zu verbieten – dieses Recht hat kein Hauseigentümer. Demnach erklärt der Deutsche Mieterbund Berlin, dass Mieter durchaus einen Adventskranz an ihrer Tür anbringen können. Auch das Landgericht Düsseldorf bestätigte, dass Mitmieter sich an solch einer Dekoration nicht stören dürfen.