Ohne es zu ahnen, machen sich viele Kunden im Supermarkt strafbar. Doch Achtung, Unwissenheit schützt nicht vor Strafen.
Die Wenigsten wissen, was ihre Rechte und Pflichten im Supermarkt als Kunden sind. Ohne Weiteres eine Traube zu probieren, in Magazinen zu blättern und an einem Deo zu schnuppern, kann mitunter Ärger einbringen.
Kostproben im Supermarkt untersagt
Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke darf kein Kunde einfach ein Stück Obst probieren. Im Grunde genommen ist das sogar Diebstahl. In früheren Jahren bezeichnete man dies als “Mundraub”. Strafrechtlich verfolgt wird diese Tat aber meistens nicht. Die Betreiber verlangen lediglich die rechtmäßige Bezahlung für das verzehrte Obst.
Wer denkt, er hätte das Recht, an der Käse oder Wursttheke ein Stückchen zu probieren, irrt. Solmecke entgegnet, dass es in der Kulanz der Betreiber und Händler liegt, ob sie den Kunden ein Stückchen zum Probieren geben. Verlangen darf es niemand.
Dürfen Kunden in Magazinen blättern?
Bei den Magazinen darf ein Kunde das Heft auf seine Qualität und seinen Inhalt prüfen. Wird es durch das Blättern und Lesen unverkäuflich, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Es gibt aber eine Ausnahme, so Solmecke, sollte der Händler von seinem Hausrecht Gebrauch machen und eine bestimmte Handlung verbieten, darf sich kein Kunde darüber hinwegsetzen.
Was tun, wenn Ware zu Bruch geht?
Fällt ein Glas oder eine Flasche auf den Boden und geht zu Bruch, müsste der Kunde laut Rechtsprechung die zerstörte Ware ersetzen beziehungsweise dafür bezahlen. Die meisten Supermärkte sind gegen solche Vorfälle aber versichert und schauen darüber hinweg.
Hat ein Kind Ware zerstört, müssen die Eltern dafür aufkommen, wenn sie im Gegenzug die Aufsichtspflicht verletzt haben, so Solmecke. Der Rechtsanwalt ist sich aber darüber im Klaren, dass auch dies Auslegungssache ist.
Preisgestaltung und Warenumtausch
Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht, mangelhafte Ware nach dem Kauf umzutauschen. Bei Lebensmitteln ist das nicht ganz so einfach. Der Kunde müsste versichern, dass der Mangel bereits im Supermarkt bestand. Deshalb ist es ratsam, die gesamten Lebensmittel direkt nach dem Kauf sorgsam zu prüfen. Im Zweifelsfall kann man diese direkt zurückgeben.
Die unzähligen Aktionen, Rabatte und Schilder in den Supermärkten können verwirrend sein. Welcher Preis gilt nun für die Artikel? Der Rechtsanwalt verweist darauf, dass nur der Preis gültig ist, der auf der Kasse erscheint. Es bringt nichts, mit dem Angestellten zu diskutieren, dass man das Produkt zum Regelpreis haben möchte.