Aldi, Lidl & Co: Feuerwerksverkauf beginnt – „Nur 3 Tage erhältlich“

Auf einem Tisch liegen Feuerwerkskörper und Böller für Silvester. Um den Tisch herum stehen viele Menschen und wühlen sich durch das Angebot.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Jetzt geht’s endlich wieder los! Der alljährliche Feuerwerksverkauf beginnt und bei Aldi, Lidl und Co. wird ein großer Andrang erwartet. Denn die Böller und Raketen sind nur drei Tage lang erhältlich.

Jetzt beginnt offiziell der Feuerwerksverkauf zu Silvester. Bei Supermärkten wie Lidl, Aldi und Co. sind die Knaller jedoch nur drei Tage erhältlich, weshalb ein großer Andrang erwartet wird.

Es geht endlich wieder los: „Anstürme erwartet“

Weihnachten ist vorbei und für viele steht nun das echte Highlight des Jahres an. Denn jetzt beginnt der Feuerwerksverkauf. In Deutschland ist es gesetzlich so geregelt, dass Böller, Raketen und andere pyrotechnische Artikel erst kurz vor dem Jahreswechsel in den Supermärkten und Discountern verkauft werden dürfen. In diesem Jahr fällt der Stichtag dabei auf den 29. Dezember. Lediglich kleinere Feuerwerksartikel wie zum Beispiel Wunderkerzen können ganzjährig erworben werden.Die Supermärkte und Discounter rechnen dementsprechend mit einem großen Andrang. Denn natürlich wollen die Menschen das neue Jahr gebührend einläuten. Hinzu kommt, dass Personen erst ab 18 Jahren Feuerwerkskörper kaufen können. Händler müssen hier entsprechend den Ausweis prüfen.

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Obwohl der Feuerwerksverkauf nun offiziell beginnt, muss man dennoch vorsichtig sein. Denn ohne Sondergenehmigung ist es lediglich am 31. Dezember und 1. Januar – also zum Jahreswechsel – erlaubt, diese Feuerwerkskörper überhaupt zu zünden. Außerhalb dieser Zeiten ist es verboten, in Deutschland Feuerwerk zu zünden oder abzubrennen.

Silvester steht kurz vor der Tür

Gut zu wissen: Wenn der Feuerwerksverkauf beginnt, kann man sich auch bereits für das kommende Jahr eindecken. Denn der grundsätzliche Besitz von Feuerwerk ist erlaubt, solange man dieses nicht außerhalb der genannten Zeiten zündet. Lediglich Minderjährige dürfen Waren dieser Art nicht in ihrem Besitz haben.

Übrigens: Unabhängig vom Alter sind Feuerwerkskörper der sogenannten F3-Kategorie grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei handelt es sich um sogenanntes profiähnliches Feuerwerk, das lediglich nach behördlicher Genehmigung bei größeren Veranstaltungen eingesetzt werden darf. Auch F4-Feuerwerke, also sogenannte Stadt- und Eventfeuerwerke, sind für Privatpersonen grundsätzlich verboten.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, IHK München, Prospekte)