
Damit hat man als Otto Normalverbraucher wohl nicht gerechnet. Aber im Pizzateig aus dem Supermarkt befindet sich tatsächlich Alkohol. Dies geschieht aus einem bestimmten Grund.
Die Meinungen der Verbraucher gehen bei diesem Thema stark auseinander. Der versteckte Inhaltsstoff im Fertigteig aus dem Kühlregal sorgt folglich für geteilte Reaktionen. Was für die einen eine praktische Lösung im Alltag darstellt, wirft bei anderen Käufern jedoch berechtigte Fragen bezüglich der Kennzeichnung auf.
Lösung aus dem Supermarkt: Pizza einfach selbst machen – Vorsicht ist geboten
Aufgrund der gestiegenen Preise leisten sich immer weniger Menschen regelmäßig einen Besuch in ihrem Lieblingsrestaurant. Man muss einfach jeden Cent umdrehen und sucht dann lieber nach entsprechenden Alternativen. Natürlich gibt es in den Gefriertruhen der Supermärkte und Discounter genug Auswahlmöglichkeiten, wenn es um Pizzen geht, die man einfach nur noch in den Ofen schieben muss. Große Marken und günstige Eigenmarken sorgen hier für ein abwechslungsreiches Angebot. Und dennoch möchte man vielleicht auch eine Pizza essen, die es beim Lieblingsitaliener zwar gibt, aber nicht als Variante von großen Pizzaherstellern. Zudem mag es so mancher lieber frisch.
Alkohol im Pizzateig: Darauf sollten Verbraucher jetzt achten
Wer frischen Pizzateig aus dem Kühlregal kauft, muss wissen, dass dieser auch mit bestimmten Zutaten frisch gehalten werden muss. Bei fertigem Pizzateig aus dem Kühlregal, den man zu Hause noch ausrollen muss, findet man in der Zutatenliste sehr häufig die Angabe „Ethyl“. Der Alkohol wird kurz vor dem Verpacken auf den Teig gesprüht. Er dient als natürliches Konservierungsmittel und verhindert, dass sich in der feuchten Verpackung Schimmelpilze oder Bakterien bilden. Zudem sorgt er dafür, dass die Hefe im Kühlschrank nicht unkontrolliert weiterarbeitet – und dann ebenfalls durch Gärungsprozesse Alkohol bildet.
Verbraucherschützer fordern immer wieder eine deutliche Kennzeichnung. Denn viele Verbraucher wüssten mit der Zutat „Ethyl“ auf der Zutatenliste nichts anzufangen. Sie wüssten nicht, dass es sich dabei um Alkohol handelt. Experten geben gleichzeitig jedoch Entwarnung. Alkohol verdampft bereits ab 78,3 °C. Durch die extreme Hitze beim Backen verfliegt der größte Teil des Alkohols innerhalb weniger Minuten. Die verbleibende Restmenge im fertigen Gebäck ist minimal und gilt daher für Schwangere, Stillende und Kinder als unbedenklich.
(Quellen: VZ)














