Der Anbau bestimmter Pflanzen steht in Deutschland unter Strafe. So dürfen einige Gewächse in privaten Gärten unter keinen Umständen wachsen. Wer sich dem widersetzt, riskiert empfindliche Strafen.
Manche Pflanzen sehen zwar hübsch aus, stehen in Deutschland aber unter Strafe. Wer sie dennoch anbaut, dem drohen Konsequenzen. Neben den Pflanzen selbst sind auch einige Samen in Deutschland verboten.
Das Pflanzenschutzgesetz stellt Regeln auf
Laut dem § 6 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu befugt, “den Anbau bestimmter Pflanzenarten zu verbieten oder zu beschränken”. Laut § 1 heißt das, dass der Anbau bestimmter Pflanzen in Deutschland unter Strafe gestellt ist.
Konkret soll durch das Gesetz verhindert werden, dass Mensch und Tier Schaden nehmen. Außerdem soll es auch Kulturpflanzen sowie Pflanzenerzeugnisse vor möglichen Schadorganismen oder sogenannten nicht parasitären Einwirkungen schützen. Weiterhin soll mit dem Gesetz auch dafür gesorgt werden, dass keine Gefahr für das natürliche Gleichgewicht in der Pflanzenwelt entsteht.
Weitere Gesetze sorgen für Einschränkungen
Neben dem genannten Pflanzenschutzgesetz stellt auch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sicher, dass einige Pflanzen in Deutschland auf dem Index stehen. In diesem Gesetz ist geregelt, dass der Anbau von Pflanzen, welche in die Kategorie der Arznei- oder Betäubungsmittel fallen, vollständig untersagt ist. Auch für Samen gilt dieses Verbot.
Zu den verbotenen Pflanzen gehört zum Beispiel Cannabis. Es ist zwar möglich, dass sich dies in Zukunft in Deutschland ändern kann, doch aktuell ist der Anbau von Cannabis nicht erlaubt. Auch der Cocastrauch zählt zu den verbotenen Pflanzen. Er darf ebenfalls in keinem privaten Garten gepflanzt werden. Schlafmohn und Arzneimohn bilden eine Ausnahme. Ihr Anbau zu Zierzwecken ist erlaubt. Ebenso der Besitz der Samen. Die Verwendung für andere Zecke ist jedoch durch das BtMG verboten.
Auch diese Pflanze ist verboten
Der Azteken-Salbei ist auch als Götter- oder Wahrsage-Salbei, Hexen- oder Zaubersalbei bekannt. Salvia Divinorum ist sein korrekter Name und er zählt zu den Pflanzen, deren Anbau in Deutschland unter Strafe steht. Der Besitz von Pflanzenteilen sowie Samen ist ebenfalls nicht erlaubt. Ebenso verboten sind der Khatstrauch, der Mutterkornpilz, psilocybinhaltige Pilze und Pflanzen, welche einen DMT-Gehalt aufweisen.
Der Sommerflieder und der Japanische Staudenknöterich sind hierzulande noch zugelassen, doch es könnte künftig zu einem Verbot kommen. Hier greift jedoch nicht das Betäubungsmittelgesetz, sondern der Artenschutz. Denn diese Pflanzen breiten sich sehr stark aus und gelten als invasive Art. Sie stellen eine Gefahr für die heimische Natur dar und drohen diese aus dem Gleichgewicht zu bringen.