Auch Rauchen: Neue Balkon-Verbote treffen Millionen Haushalte

Der Blick fällt auf den Sichtschutz eines Balkons einer Wohnung. In den blauen Blumenkästen befinden sich verschiedene bunte Blumen. Ein Sonnenschirm wurde aufgespannt. Die Jalousien sind heruntergelassen.
Symbolbild © istockphoto/© Viktor Kintop

Sommerfans freuen sich bereits auf entspannte Tage im Freien. Doch diese Balkon-Verbote treffen jetzt viele Haushalte in Deutschland. Nicht alles, was man plant, ist auch erlaubt. Es könnte sogar ein Bußgeld fällig werden. 

Was harmlos erscheint, könnte richtig teuer enden. Wer sich nicht absichert, begeht auf dem eigenen Balkon womöglich einen Fehler. Es droht Ärger.

Jetzt ist Vorsicht geboten: Balkon-Verbote treffen deutsche Haushalte

Wohnungen mit Balkon sind beliebt. Wer trotz der angespannten Lage am Wohnungsmarkt eine ergattert, hat Glück und darf sich auf entspannte Stunden im Freien freuen, ohne die eigenen vier Wände verlassen zu müssen. Doch die Wohlfühloase hat auch Nachteile: Wer sich nicht über spezielle Regelungen informiert, wird unter Umständen zur Kasse gebeten. Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, sich auf dem Balkon frei zu bewegen, sich zu sonnen und auch zu rauchen.

Allerdings lohnt es sich immer, vorab einen Blick in die Hausordnung zu werfen. Einige Mietverträge sehen bestimmte Regeln vor, die nicht allen bekannt sind. Zwar ist es in Deutschland nicht generell verboten, sich auf dem Balkon eine Zigarette anzuzünden. Möglicherweise haben Mieter jedoch einen Vertrag mit einem expliziten Rauchverbot unterschrieben. Dann droht in schweren Fällen eine Kündigung, wenn ein Verstoß vorliegt. Das ist jedoch längst nicht alles.

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Aufgepasst: Auch diese Regeln sollten Balkonnutzer unbedingt beachten 

Laute Musik oder Grillrauch können Nachbarn belästigen. Sowohl Ruhezeiten als auch Regelungen zum Grillen auf dem Balkon sollten deshalb berücksichtigt werden. Wer größere Gegenstände lagern will, informiert sich am besten zunächst darüber, ob das im entsprechenden Mehrfamilienhaus nicht untersagt ist. Was viele überraschen dürfte: Auch das Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon ist in einigen Häusern nicht erlaubt oder zumindest nur eingeschränkt möglich.

Wer sich nicht sicher ist, schaut im Mietvertrag nach oder erkundigt sich beim Vermieter. Wohnungseigentümer sollten die Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung prüfen. Außerdem ist es hilfreich, Abmachungen mit den Nachbarn zu treffen, wenn diese sich über Grill- oder Zigarettenrauch beschweren. Nur so ist es langfristig möglich, Streit und Geldstrafen zu vermeiden.