Auf Rechung: Erste Restaurants verhängen Bußgelder an Gäste

Ein Gast reicht mit der rechten Hand auf einem kleinen Silbertablett den Rechnungsbetrag hin. Der Kassenzettel liegt unter einem 20-Euro-Schein und einigen Münzen. Im Hintergrund sieht man noch Gläser und Teller.
Symbolbild © istockphoto/Ladanifer

Für die Verbraucher kommt nun ein weiteres Ärgernis hinzu: Die ersten Restaurants verhängen nämlich Bußgelder für ihre Gäste. Dabei machen dies viele Menschen tagtäglich und denken sich nichts dabei.

Die Kunden denken sich nichts dabei. Für sie gehört dies zum Alltag. Doch für die Restaurants kann genau dieser Fehler zu hohen Ausfällen und jede Menge Mehraufwand führen. Deshalb verhängen die ersten Restaurants nun Bußgelder für die Gäste ein.

Unverständnis gegen Zustimmung: In der Gastronomie führt einiges zu Kritikpunkten

Seit Corona haben es die Gastronomiebetriebe nicht leicht. Seit der Rückführung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent geht es vielen noch schlechter. Aufgrund der gestiegenen Kosten für Energie, Waren und Personal mussten auch die Preise in den Lokalen angehoben werden. Seit einiger Zeit haben die Restaurants mit einem weiteren Phänomen zu kämpfen: dem “No Showing“. Das heißt, dass die Gäste einen Tisch für eine bestimmte Personenanzahl reservieren und dann einfach nicht erscheinen. Und niemand ruft an und sagt diesen Tisch ab. Deshalb verlangen inzwischen immer mehr Restaurants eine Gebühr, die mit der Reservierung bezahlt werden muss. Natürlich wird sie dann mit der Rechnung verrechnet. Über dieses Verfahren scheiden sich die Geister. Während die einen nicht bereit sind, diese Gebühren zu bezahlen, zeigen andere Kunden Verständnis. Doch es gibt inzwischen ein weiteres großes Problem, das den Gastronomen schwer zu schaffen macht.

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Restaurants verhängen Bußgeld an Gäste – “Anders geht es einfach nicht mehr”

Ein weiteres, gängiges Phänomen ist, dass jemand beispielsweise für neun Personen reserviert und nur sieben kommen. Ein französisches Restaurant, das nur über insgesamt 20 Plätze verfügt, kann diese Schwankungen nicht kompensieren. Deshalb findet man auf der Seite des Restaurants L’îlot in Amboise im französischen Département Indre-et-Loire die Nachricht, dass man pro Person, die von der Reservierung abweicht, fünfzehn Euro extra bezahlen muss. Dabei ist es egal, ob mehr Gäste als angegeben mitkommen oder weniger. Vorausgesetzt, man hat vorher nicht Bescheid gegeben. Auch hier scheiden sich die Geister: Während die einen Verständnis für die Situation des Restaurants haben, werfen andere dem Inhaber fehlende Empathie vor. Durch so ein Verhalten würde man immer mehr Gäste verlieren.

Wer bei dieser Größenordnung noch mit dem Kopf schüttelt, sollte ein anderes Beispiel kennen: In Österreich hat eine Hochzeitsgesellschaft mit 170 Gästen reserviert. Die Anzahlung sei laut dem Inhaber auch noch zwei Tage vorher bestätigt worden. Diese wurde jedoch kurze Zeit später wieder zurückgenommen. Der Wirt hatte schon mehr Personal eingestellt und die Waren eingekauft. Er blieb auf Kosten von 4.500 Euro sitzen. Da ist es kein Wunder, dass die Gastronomen zukünftig Gebühren von ihren Gästen verlangen.