Bankkunden zahlten jahrelang zu viel – jetzt gibt es Geld zurück

Ein blau-rotes Volksbanklogo und ein EC-Automaten-Hinweis hängen vor einer dunklen Ziegelwand mit Fenstern. Auch ein Teil eines Verkehrsschildes ist zu sehen, das auf eine Seitenstraße hinweist.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Wer in Deutschland ein Konto hat, muss mit einigen Kosten rechnen. Nun gibt es von einer Bank jedoch Geld zurück. Jahrelang zahlten Bankkunden nämlich zu viel. 

Jahrelang verlangte eine Bank von ihren Kunden zu viel Geld. Dieses gibt es jetzt jedoch zurück. Ein Gericht hat ein entsprechendes Urteil gefällt.

Zusatzkosten: Experten geben Tipps zu Konten – „Kann teuer werden“

Bei einem Tagesgeld- oder Sparkonto fallen im Vergleich zum normalen Girokonto in der Regel keine laufenden Kontoführungsgebühren an. Diese Konten dienen der Geldanlage, weshalb Banken die Verwaltung fast immer kostenlos anbieten. Dennoch können je nach Anbieter, Nutzungsverhalten und Marktphase versteckte oder indirekte Kosten entstehen.

Die digitale Bereitstellung im Online-Postfach ist standardmäßig kostenlos. Wer Kontoauszüge per Post anfordert, zahlt die Versand- und Portokosten. Da Tagesgeld- und Sparkonten auf Online-Nutzung ausgelegt sind, kosten telefonische oder schriftliche Aufträge bei manchen Banken eine Servicegebühr von 1 bis 5 Euro. Allerdings haben bestimmte Banken weitere Kosten erhoben, gegen die sich Kunden nun erfolgreich zur Wehr setzen können.

Jetzt gibt es Geld zurück: Gericht spricht wegweisendes Urteil

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Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem wegweisenden Grundsatzurteil entschieden, dass Klauseln zu Negativzinsen, die oft als „Verwahrentgelte“ bezeichnet werden, in vielen Fällen unzulässig sind. So dürfen Banken auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten keine Negativzinsen erheben. Diese Konten dienen per Definition dem Zweck, Vermögen anzusparen, anzulegen und das Kapital zu erhalten. Ein Verwahrentgelt widerspricht diesem Vertragszweck fundamental und benachteiligt Kunden unangemessen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher unwirksam.

Beim normalen Girokonto sieht die Rechtslage anders aus. Hier sind Verwahrentgelte nicht grundsätzlich verboten. Ein Girokonto dient nämlich primär dem Zahlungsverkehr und nicht dem Sparen. Die Verwahrung des Geldes ist hier eine Dienstleistung, die die Bank bepreisen darf. Der BGH erklärte die Klauseln vieler Banken trotzdem für unzulässig, weil sie unklar formuliert waren oder einseitig über die AGB-Änderung eingeführt wurden, ohne dass die Kunden explizit zugestimmt haben. Eine nachträgliche Einführung ohne aktive, ausdrückliche Vereinbarung ist unwirksam. Betroffene können deshalb prüfen, ob die Bank Gebühren unrechtmäßig einbehalten hat. Entsprechende Musterformulare stellen die Verbraucherzentralen bereit.

(Quellen: BGH, vzbv, Finanztip)