Befreit: Bestimmte Gruppen müssen GEZ-Beitrag nicht bezahlen

Euro-Münzen und Scheine liegen auf einem GEZ-Bescheid. Es sind ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und ein 50-Cent-Stück zu sehen. Auf dem Schreiben vom Beitragsservice sind die Logos der ARD und des ZDF abgebildet.
Symbolbild © imago/Zoonar

Darüber können sich viele Menschen jetzt freuen, denn bestimmte Gruppen müssen den GEZ-Beitrag nicht mehr bezahlen. Sie sind befreit und können die Beitragspflicht in Deutschland umgehen.

In Deutschland gilt grundsätzlich für jeden Haushalt: Der GEZ-Beitrag wird gezahlt. Insgesamt 18,36 Euro im Monat werden fällig. Doch bestimmte Menschen können sich davon befreien.

Diese Menschen müssen kein Geld zahlen

Ganze 18,36 Euro GEZ-Beitrag werden im Monat pro Haushalt fällig. Und das unabhängig davon, ob man überhaupt einen Fernseher, ein Radio oder Internet besitzt. Mit diesem Geld finanzieren sich öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Doch es gibt tatsächlich einige wichtige Ausnahmen, bei denen Menschen in Deutschland den Beitragsservice nicht zahlen müssen. Dazu zählt unter anderem die Gruppe der Studierenden. Denn diese sind – sobald sie eine eigene Wohnung besitzen – eigentlich in der Pflicht, zu zahlen. Beziehen sie jedoch BAföG, können sie einen entsprechenden Antrag auf Befreiung stellen.

Und auch Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Wer Bürgergeld bekommt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen ist, muss ebenfalls nicht zahlen. Auch wer Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen bezieht sowie Leistungen für Menschen in stationären Einrichtungen erhält, muss die Rundfunkgebühr nicht zahlen. Wichtig zu wissen: Wohngeld allein reicht nicht aus. Hier muss man im Einzelfall prüfen.

Lesen Sie auch
Lieferando & Co: Diese Trinkgeld-Regel gilt bei Lieferdiensten

Befreit: „Nicht mehr bezahlen!“

Auch Menschen mit schweren Behinderungen können sich befreien lassen. Wer schwerhörig oder blind ist, für den entfällt die Beitragspflicht. Für andere schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis gibt es eine reduzierte Gebühr. Aber auch wer eine Nebenwohnung besitzt, muss für diese nicht die GEZ-Gebühr zahlen.

Allerdings – und das wissen die meisten nicht – gibt es derartige Befreiungen nicht automatisch, sondern man muss einen Antrag stellen. Das geht am besten schriftlich beim Beitragsservice, und man muss diesen zusammen mit offiziellen Nachweisen einreichen. Dazu zählen unter anderem BAföG-Bescheide, Nachweise über eine Schwerbehinderung und Sozialleistungen. Danach muss man den GEZ-Beitrag nicht mehr zahlen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Verbraucherzentrale Hamburg)