Bei Schnee: Millionen Haushalte müssen wichtige Pflicht umsetzen

Ein Mann mit einer Schneefräse. Der Mann räumt mit dem schweren Gerät Schnee. Hinter ihm liegen große Schneemassen, es ist Winter und sehr kalt.
Symbolbild © istockphoto/Frederick Thelen

Mit dem bevorstehenden Winter und dem dann – hoffentlich – fallenden Schnee müssen Millionen Haushalte wieder eine wichtige Pflicht umsetzen. Tun sie dies nicht, kann das teure Folgen haben.

Eine mitunter als lästig empfundene Pflicht kommt mit dem einsetzenden Schnee wieder auf Millionen Haushalte zu. Bei der Umsetzung ist jedoch einiges zu beachten. Kümmert man sich nicht darum, drohen hohe Bußgelder und sogar schlimmere Folgen.

Winterfans erwarten Schnee: Pflicht kann die Laune verderben

In vielen Regionen Deutschlands ist es bereits richtig kalt geworden. Die Tagestemperaturen erreichen nur noch einstellige Werte und wir kuscheln uns schon gemütlich in unsere Decken. Nachts ist es richtig kalt, denn vielerorts herrscht Frost. Aufgrund der derzeitigen Wetterlage hoffen viele auf Schnee. So mancherorts kam er auch schon – zwar in Form von Schneeregen und er blieb auch nicht liegen. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Doch mit dem Schnee kommt auch eine Pflicht auf Millionen Haushalte in Deutschland zu. Die Konsequenzen bei Missachtung können erheblich sein.

Schwere Folgen bei Missachtung dieser wichtigen Pflicht

Wenn Schnee fällt und die Temperaturen eisig sind, sind die Menschen auf den Straßen und Gehwegen mitunter sehr wackelig unterwegs. Es ist glatt und gerade auf Nebenstraßen und Gehwegen wird der Schnee nicht entfernt und keiner streut. Doch genau das müssen Millionen Haushalte tun. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Gehwege auf und vor ihrem Grundstück eis- und schneefrei zu halten. Dabei reicht es nicht, dass man die Schneemassen einfach nur an die Hauswand schiebt. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass zwei Personen dazu in der Lage sein müssen, bequem nebeneinander zu gehen. Zudem ist man verpflichtet, den Gehweg eisfrei zu halten. Da Streusalz verboten ist, sollte man auf Sand oder Split zurückgreifen.

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Diese Pflicht trifft jedoch nicht nur Eigentümer, sondern kann auch auf Mieter umgelegt werden. Nämlich dann, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten ist. Beauftragt der Vermieter einen Winterdienst, werden die Kosten auf die Mietparteien umgelegt. Und das ist noch nicht alles: Eiszapfen, die am Dach hängen, können gefährlich werden. Auch hier sind die Besitzer zuständig, sie zu entfernen. Wer dies nicht tut, den erwartet nicht nur ein saftiges Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Kommen Personen durch die versäumte Pflicht zu Schaden, muss man die finanziellen Konsequenzen allein tragen. Denn dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.