Bei Sparkasse und Volksbank: Kunden bekommen ihr Geld zurück

Kunden am Automaten der Volksbank.
Symbolbild © istockphoto/SlavkoSereda

Zahlreiche Kunden bekommen von den Banken ihr Geld zurück. Der Hintergrund: Bei der Sparkasse und der Volksbank gibt es wie bei vielen anderen Geldinstituten Kundenrechte, die nur wenige kennen. Jetzt gibt es dazu ein Gerichtsurteil.

Die Preise für Dienstleistungen und Kontoführung sind in den letzten Monaten immer weiter gestiegen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man bei der Sparkasse oder der Volksbank ist. Doch spätestens seit dem Urteil vom 27. April 2021 gibt es die Chance, diese Gebühren zurückzufordern. Die Vertragsänderungen müssen laut diesem Urteil nämlich oftmals wieder rückgängig gemacht werden. Das gilt es zu beachten.

Kunden bekommen ihr Geld zurück

Der Bundesgerichtshof hat der Klage der Verbraucherzentrale 2021 stattgegeben. Danach dürfen Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur noch ändern, wenn sie vorher die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen. Zuvor war es gängige Praxis, mit einer Klausel Preiserhöhungen oder auch eine Ausweitung der Datenerhebung vorzunehmen. In einem solchen Fall haben die Kunden nun einen Anspruch auf Rückerstattung.

Darüber hinaus gibt es eine Liste unzulässiger Entgelte. Diese ist noch deutlich länger. Bei der Verbraucherzentrale findet man hierzu eine genaue Auflistung aller Gebühren und Kosten. Wer selbst prüfen möchte, ob die Bank zu viel verlangt hat, sollte zunächst seine eigenen Rückerstattungsansprüche prüfen. Auch wenn das etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, lohnt es sich. Aber Vorsicht, es gibt eine Verjährungsfrist. In der Regel können Rückforderungen bis zu drei Jahre lang geltend gemacht werden.

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Unterlagen und Nachweise bei der Bank vorlegen

Wenn für einen bestimmten Zeitraum keine Unterlagen oder Kontoauszüge mehr vorhanden sind, kann man selbst bei der Bank eine Aufstellung für diesen Zeitraum anfordern. Diese Auflistung und die Erstellung der Unterlagen ist jedoch teilweise mit Kosten verbunden. In diesem Fall kann man sich mit allen gesammelten Unterlagen und Nachweisen direkt an die Bank wenden. Auch die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale helfen weiter.

In jedem Fall solltest du keine Zeit verstreichen lassen und prüfen, ob du dir deine Gebühren aus den letzten Monaten und Jahren ebenfalls zurückholen kannst. Denn wer hat schon Geld zu verschenken?