Karlsruhe Insider: Mogelpackungen bei Aldi.
Dass Lebensmittelmengen oftmals nach dem Auspacken viel weniger sind, als die Packung verspricht, ist eigentlich nichts Neues. Oftmals muss der Kunde auch das Gewicht zu Hause selbst noch nachwiegen, denn besonders bei Waren mit Flüssigkeiten ist in der Regel das Abtropfgewicht angegeben, welches sich vom tatsächlichen Gewicht entscheidet.
Dieser aktuelle Fall spielt allerdings noch in einer ganz anderen Liga: Nun hat sich ein Kunde von Aldi beschwert, dass in seiner 1-Kilogramm-Packung Nudeln beim Wiegen zu Hause genau 367 Gramm fehlen. Er nahm die Verpackung wieder mit und beschwerte sich in seiner Filiale.
Ein Mitarbeiter antwortete dem Kunden auf Twitter, dass er beim nächsten Mal seine Packung umtauschen oder sich das Geld erstatten lassen könnte. Das Besondere dabei: Dieses Angebot gilt auch für die leere Packung, denn der Kunde musste den Inhalt nach eigenen Angaben bereits verbrauchen, da sonst das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten worden wäre.
Wie die Verbraucherzentrale für Deutschland darlegt, ist eine Unterfüllung von Lebensmittelverpackungen durchaus genehmigt. Die tolerierte Abweich-Menge sei dabei abhängig von der Nennfüllmenge.