Bestimmte Dinge im Garten lagern – Bußgeld bis zu 100.000 Euro

Verschiedene Abfälle, unter anderem aus Holz und Schaumstoff, Pflanzentöpfe und blaue, gefüllte Plastiktüten, die im Garten gelagert werden. Der Müll ist zu einem riesigen Haufen zusammengelegt worden.
Symbolbild © istockphoto/stocknshares

Nicht alles darf man im Garten lagern, auch wenn es sich um das eigene Grundstück handelt. Wer dennoch ertappt wird, muss mit einem ordentlichen Bußgeld rechnen. Hintergrund ist eine spezielle Sicherheitsvorkehrung.

Wer einen Garten besitzt, nutzt ihn oft auch als Ort, um verschiedene Gegenstände zu lagern. Hierbei ist allerdings große Vorsicht geboten. Es könnte sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die teuer endet.

Hohes Bußgeld droht: Dinge, die man im Garten nicht lagern sollte 

Ein Garten bietet Entspannung, eignet sich als Hobby und trägt zum psychischen Wohlbefinden bei. Nur für eine Sache ist er weniger geeignet: als Ablageort für bestimmte Dinge. Auch wenn es sich um das eigene Privatgrundstück handelt, droht unter Umständen ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, sofern Gartenbesitzer spezielle Gegenstände abstellen. Als Basis für die Vorgabe dient das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Demnach gibt es “gefährlichen Abfall”, der die Umwelt belastet.

Verstoßen Gartenbesitzer gegen die Vorschrift, müssen sie tief in die Tasche greifen. Die Behörden können in ernsten Fällen bis zu 100.000 Euro Bußgeld verhängen. Möglich ist zum Beispiel, dass Nachbarn eine solche Situation beobachten oder sich gar gestört fühlen und das Vergehen melden. Unter anderem gehören giftige Gase, Asbest und Sperrmüll zu den Dingen, die man besser nicht im eigenen Garten lagern sollte. Verboten ist zudem unsortierter Bauschutt. Denn es besteht das Risiko, dass solche Abfälle das Grundwasser verunreinigen.

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Achtung: Auch diese Sachen gehören nicht in den Garten

Nicht im Garten lagern sollte man außerdem Reinigungsmittel und auch Öl. Gleiches gilt für Farben und Lacke, die man bei den dafür vorgesehenen Schadstoffannahmestellen entsorgen muss. Autoreifen, die Chemie und Ölreste enthalten können, geben Gartenbesitzer ebenfalls in einer Werkstatt oder beim Recyclinghof ab, anstatt das Gummi im Garten abzustellen.

Sofern es sich um Dinge handelt, die kein Risiko für die Umwelt darstellen, dürfen sie in der eigenen Naturoase abgestellt werden. Dazu gehören etwa Möbel oder auch Fahrräder. Wer sich unsicher ist, kann sich übrigens kostenlos schlaumachen. Lokale Abfallwirtschaftsbetriebe helfen zum Beispiel weiter. So steht man auf der sicheren Seite und erspart sich eine hohe Bußgeldzahlung.