Bestimmte Gartenarbeit-Pflicht: Bußgeld bis zu 100.000 Euro droht

Eine Frau hievt allein einen großen Müllsack und entleert diesen in ihrem Garten in einen eingezäunten Komposthaufen. Dieser soll der Gesundheit des Gartens dienen und eine natürliche. biologische Müllhalde darstellen.
Symbolbild © istockphoto/fotografixx

Eine bestimmte Pflicht zur Gartenarbeit könnte ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn sie missachtet wird. Dabei denken sich Eigentümer oft nichts dabei und ignorieren sie womöglich. Das könnte sie jedoch bis zu 100.000 Euro kosten. 

Diese Pflicht sollten Gartenbesitzer niemals ignorieren. Tun sie es doch, droht ein saftiges Bußgeld für Betroffene. Viele sind ahnungslos, obwohl sie penibel darauf achten, nichts falsch zu machen.

Vernachlässigung bestimmter Gartenarbeit-Pflicht könnte Bußgeld nach sich ziehen

Der Rasen ist gemäht, das Unkraut wurde entfernt. Viele Gartenarbeiten erledigen Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer pflichtbewusst, damit die heimische Naturoase stets gepflegt und einladend wirkt. Allerdings muss man sich dabei auch an einige Gesetze halten, um sich keinen Ärger einzuhandeln. Das gilt speziell für eine bestimmte Gartenarbeit, die man nicht willkürlich erledigen darf. Zumindest muss man sich dafür an einen bestimmten Zeitrahmen halten. Nur zwischen März und September darf man nämlich seine Hecken zurückschneiden.

Wer außerhalb dieser Monate tätig wird und Gebüsche sowie Gehölze bearbeitet, muss hohe Bußgelder hinnehmen, unter Umständen bis zu 100.000 Euro. Grund dafür ist, dass Deutschland mit dem Gesetz seine heimischen Tierarten schützen möchte. Sowohl Vögel als auch andere Tiere finden nämlich Sicherheit in den Buschreihen. Unter anderem brüten dort in diesen Monaten viele heimische Vögel. Besser ist es deshalb, sie in Ruhe zu lassen und ihre Brutstätten keinesfalls zu gefährden.

Lesen Sie auch
Experten warnen: Toilettenpapier niemals im Badezimmer lagern

Diese Regelung führt oft zu Missverständnissen

Aber es gibt auch einen Haken, der zunächst verwirrend klingt: Manchmal sind Eigentümer gar dazu verpflichtet, ihre Hecken zwischen März und September zu bearbeiten. Wer Gehölz und Grün in Ruhe lässt, wägt sich zunächst in Sicherheit. Allerdings kann es passieren, dass Pflanzen auf Geh- oder Radwege ragen. Das wiederum könnte bedeutet, dass Passanten einem Risiko ausgesetzt sind. Möglich ist, dass sie wegen der Behinderung durch Hecken und Sträucher auf die Straße ausweichen und von einem Auto erfasst werden.

Bekommt man eine offizielle Aufforderung, Hecken und Bäume zurückzuschneiden, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss man dieser deshalb unbedingt nachkommen. Ausnahmsweise ist ein Schnitt dann zwischen März und September möglich und wichtig. Denn auch das Ignorieren der Aufforderung kann dazu führen, dass man tief in die Tasche greifen muss.