
Viele ahnen nichts und stufen sie als harmlos ein, allerdings trügt der Schein. Mit welchen Gegenständen man sich im Garten keinesfalls erwischen lassen sollte – und warum saftige Strafen drohen.
Das eigene Grundstück geht mit vielen Freiheiten einher. Allerdings gibt es einige Grenzen, insbesondere wenn es um diese Gegenstände geht.
Gartenbesitzer aufgepasst: Es drohen hohe Strafen
In Deutschland ist der eigene Garten für Millionen Menschen der wichtigste Rückzugsort. Laut Umfragen verbringen Besitzer dort in der warmen Jahreszeit durchschnittlich mehrere Stunden täglich mit der Pflege und Gestaltung ihrer Grünflächen. Vor allem der März markiert jedes Jahr den Beginn der eigentlichen Freiluftsaison. Was viele allerdings nicht ahnen: Ob im Frühling oder zu einer anderen Jahreszeit ‒ bestimmte Gegenstände haben in der heimischen Oase nichts zu suchen. Wer sie dort platziert, muss unter Umständen mit hohen Strafen rechnen. Umso wichtiger ist es, sich schnellstmöglich um die korrekte Entsorgung der betroffenen Sachen zu kümmern.
Diese Gegenstände sind im Garten nicht erlaubt
Das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet die Basis der speziellen Regelungen. Rechtlich brenzlig wird es, wenn die im Garten oder in der Garage deponierten ‒ und oft harmlos wirkenden ‒ Dinge ein Risiko für die Umwelt darstellen. Auch Menschen dürfen nicht gefährdet werden. Das Ordnungsamt versteht zum Beispiel bei unsortiertem Bauschutt oder ausrangierten Heizkörpern oft keinen Spaß. Auch Farbreste, Lacke oder Reinigungsmittel stellen ein hohes Risiko dar. Sobald deren Behälter undicht werden, sickern Giftstoffe direkt in die Erde. Deshalb ist der örtliche Wertstoffhof die richtige Anlaufstelle für den Sondermüll.
Ebenso wenig haben Autobatterien, Altreifen oder gar asbesthaltige Baustoffe etwas unter freiem Himmel oder in einfachen Holzschuppen zu suchen. Ein weiteres Problem ist organischer Abfall, den viele Gartenbesitzer unterschätzen. Wenn sich Grünschnitt in so großen Mengen türmt, dass er zu stinken beginnt oder Ungeziefer anlockt, schreiten die Behörden meist nach Hinweisen aus der Nachbarschaft ein. Wer die dann gesetzten Fristen zur Entsorgung einfach ignoriert, riskiert Bußgelder. Generell gilt: Bei Verstößen und in besonders schweren Fällen drohen bis zu 100.000 Euro.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Kreislaufwirtschaftsgesetz)














