Bis 100 Euro: Bußgelder drohen jetzt selbst bei Taschentüchern

Ein modern eingerichtetes Badezimmer ohne Fenster.
Symbolbild © istockphoto/Wolfcub29

Haushalte aufgepasst: Jetzt droht sogar ein saftiges Bußgeld, wenn Verbraucher einen bestimmten Fehler im Wald machen. Wenn er auffliegt, sind bis zu 100 Euro Strafe fällig.

Wer in Deutschland unachtsam ist und sich nicht an die Regeln hält, muss teilweise richtig tief dafür in die Tasche greifen. So hat wohl vermutlich jeder schon einmal einen Strafzettel bekommen, weil er falsch geparkt hat. Während das im Straßenverkehr bekannt ist, rechnen allerdings die wenigsten Menschen damit, sie auch für die falsche Entsorgung unbedeutender Gegenstände zahlen müssen. Sogar in den eigenen vier Wänden müssen die Deutschen sich an bestimmten Verhaltensregeln zu orientieren. Jetzt droht sogar ein Bußgeld, wenn Bürger ihre Taschentücher nicht sachgemäß entsorgen. Wir berichten, was genau Verbraucher dabei beachten müssen.

Für die Umwelt

Wohl jeder Deutsche weiß mittlerweile, dass er seinen Müll nicht einfach irgendwo liegen lassen darf. Wer einen Schokoriegel beim Spazierengehen isst, muss die Verpackung in den nächsten Mülleimer werfen und darf sie nicht einfach fallen lassen. Für diejenigen, die diese simple Regel missachten und die Umwelt durch ihr Handeln verschmutzen, fällt schon seit längerem eine Strafe von 10 bis 100 Euro an.

Die genaue Höhe ist allerdings davon abhängig, in welchem Bundesland das Vergehen stattgefunden hat. So kann ein Umweltsünder im Saarland durchaus mit einer Gebühr von 100 Euro rechnen, während Menschen in NRW nur bis zu 25 Euro bezahlen müssen. Was jedoch die wenigsten wissen, ist, dass jetzt auch ein Bußgeld droht, wenn es sich bei dem Müll um scheinbar unbedeutende und kleine Dinge handelt.

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Auch bei Zigaretten

Die meisten Menschen denken automatische an große Gegenstände, wenn es um die unsachgemäße Entsorgung von Müll geht. Doch jetzt droht auch ein Bußgeld, wenn es sich um sogenannte “unbedeutende Produkte” handelt. Dazu zählen laut Gesetz nicht nur Taschentücher und Pappgeschirr, sondern auch Zigarettenasche sowie Bananenschalen. Des Weiteren ist es verboten, flüssige Produkte, wie Spülmittel oder Farbreste, in die Natur zu kippen.

Wer die Regelung missachtet und ein Taschentuch im Wald fallen lässt, muss, falls er erwischt wird, ebenfalls 100 Euro abdrücken. Die Deutschen sind zudem dazu angehalten, die Papiertücher auch nicht anstelle von Toilettenpapier im Bad zu benutzen. Denn laut dem Umweltbundesamt sind diese nicht biologisch abbaubar und verschmutzen das Abwasser. Eine Strafe fällt für das Vergehen in den eigenen vier Wänden jedoch nicht an.