Bürger verunsichert: Gartenarbeit ist in Deutschland verboten

Eine Frau hievt allein einen großen Müllsack hoch und entleert diesen in ihrem Garten in einen eingezäunten Komposthaufen. Der Kompost soll der Gesundheit des Gartens dienen und eine natürliche, biologische Müllhalde darstellen.
Symbolbild © istockphoto/fotografixx

In ihrer Freizeit beschäftigen Hobbygärtner sich gern mit ihrem Garten. Die Gartenarbeit ist aber an bestimmten Tagen verboten. Allerdings wissen viele das nicht und sind verunsichert, was die Regelung betrifft.  

Viele Menschen lieben Gartenarbeit ‒ der Garten ist schließlich ein Ort, wo man mit dem Frühlingsbeginn viel und gern Zeit verbringt. Allerdings gibt es einige Vorschriften und Regelungen in Deutschland, die diesen Freizeitbereich einschränken. So ist die Gartenarbeit an einem bestimmten Tag verboten ‒ zumindest größtenteils.

Hohe Bußgelder: Verbot muss eingehalten werden

Seit dem Frühlingsbeginn widmen sich viele nach der langen Winterpause wieder voll und ganz der Gartenarbeit. Da die meisten unter der Woche andere Verpflichtungen und Beschäftigung haben, fällt die Zeit im Garten oft auf das Wochenende ‒ meist auf den Sonntag. Doch gerade am Sonntag ist Gartenarbeit eigentlich verboten. Es gibt bestimmte Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, denn es gelten bundesweit verbindliche Lärmschutzregelungen.

Was den Lärmschutz betrifft, gibt es in Deutschland klare Vorschriften. Diese betreffen insbesondere Sonn- und Feiertage. Da der Sonntag als ein Ruhetag gilt, gibt es einige klare Regeln, die befolgt werden müssen. Das heißt: Man sollte die Gartenarbeit am besten auf einen anderen Tag verlegen – zumindest einige bestimmte Aktivitäten. Denn wer die Ruhe am Sonntag stört, riskiert Bußgelder oder zumindest Ärger mit den Nachbarn. 

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Lärmschutzregelungen: Gartenarbeit ist teils verboten

Der Sonntag gilt in Deutschland als gesetzlicher Ruhetag, deshalb ist die Gartenarbeit an diesem Tag teils verboten. Die Menschen sind dazu verpflichtet, Folgendes einzuhalten: Die Nutzung lauter Gartengeräte ist grundsätzlich nicht erwünscht. Rasenmäher, Laubbläser oder Motorsägen sollten sonntags am besten im Geräteschuppen bleiben. Bohren oder lautes Sägen sind ebenso untersagt. Die Maschinenlärmschutzverordnung regelt, welche Geräte am besten wann verwendet werden sollten ‒ der Sonntag ist da ausgeschlossen.

An diesem Tag sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und sie nicht mit Lärm belästigen. Wer dennoch nur sonntags Zeit für den Garten hat, kann sich vorerst anderen Gartenarbeiten widmen. So kann man den Sonntag gut für Blumen nutzen, die zum Beispiel umgepflanzt werden müssen. Allgemein gilt: Am Sonntag darf man den Garten verschönern, allerdings ohne Lärm zu verursachen.