Bußgeld droht: Blumen pflücken im Frühling streng verboten

Es ist Frühling und die ersten Frühblüher wachsen. Es handelt sich dabei um Schneeglöckchen. Das Gras ist grün und ein wenig Laub liegt noch dazwischen.
Symboldbild © imago/onw-images

Wer diese Blumen im Frühling pflücken will, sollte aufpassen. Denn es ist streng verboten, sie einfach so abzureißen. Sogar ein Bußgeld könnte dann fällig werden.

Endlich nähert sich die warme Jahreszeit in großen Schritten. Bald schon sieht man die ersten Frühblüher sprießen – doch hier sollte man aufpassen. Denn diese Blumen im Frühling zu pflücken ist streng verboten.

Streng verboten: Hier droht ein Bußgeld

Viele Naturliebhaber und Spaziergänger können es kaum noch erwarten. Die warme Jahreszeit steht in den Startlöchern, und bald kann man wieder überall Frühblüher sprießen sehen. Die Verlockung, daraus einen schönen Strauß zu machen, ist groß. Aber man sollte aufpassen, denn bestimmte Blumen im Frühling zu pflücken ist streng verboten. Wer es dennoch tut, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Denn hier droht ein saftiges Bußgeld.

Hinter diesem Pflückverbot steht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen regelt. § 39 des Gesetzes verbietet generell, wild wachsende Pflanzen „ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen“. Diese Bestimmung gilt für alle wild lebenden Pflanzen in der Bundesrepublik – unabhängig von ihrem Schutzstatus. Und dazu zählen im Frühjahr unter anderem eben auch die zarten weißen Blüten des Schneeglöckchens. Denn so schön diese auch sind: Wer diese Blumen pflücken will, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Streng verboten: Diese Pflanzen nicht abpflücken

Das Ziel dieser Vorschrift liegt dabei auf der Hand. Man will so Flora und Fauna schützen und Bestände erhalten. Denn wer Pflanzen einfach so aus der Natur nimmt, kann eben jene gefährden. Tatsächlich gibt es in dem Gesetz jedoch eine Ausnahme, die sogenannte Handstraußregelung.

Nach dieser kann man wild wachsende Pflanzen für den persönlichen Bedarf in geringen Mengen mitnehmen. Ausgenommen sind aber nach wie vor Pflanzen, die unter einem bestimmten Artenschutz stehen. Wie eben die Schneeglöckchen. Diese Blumen zu pflücken ist darum besonders gefährlich. Denn sie stehen auf der sogenannten Roten Liste und gelten als wichtige Nahrungsquelle für Insekten wie Bienen und Hummeln im Frühjahr.

(Quellen: Bundesnaturschutzgesetz, Bundesamt für Naturschutz, dpa)