
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten einige Änderungen in Sachen Energiewende beschlossen. Um diese weiter voranzutreiben, steigt die CO₂-Abgabe. Damit wird das Heizen in diesem Jahr nochmals teurer.
Aufgrund aktueller Beschlüsse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist die CO₂-Abgabe zu Beginn dieses Jahres gestiegen. Für Millionen Bürger bedeutet das deutlich höhere Heizkosten als noch im Vorjahr.
CO₂-Abgabe für den Klimaschutz
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Unter dieses fällt auch die CO₂-Abgabe (umgangssprachlich auch CO₂-Steuer genannt). Als Bemessungsgrundlage dienen die Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Da die Bundesregierung jedoch innerhalb der nächsten 20 Jahre klimaneutral werden will, zieht sie die Daumenschrauben zunehmend an. Von anfänglich 25 Euro pro Tonne beträgt die Höhe der CO₂-Abgabe seit Beginn dieses Jahres 65 Euro pro Tonne – also 10 Euro mehr als 2025.
Am härtesten treffen die Mehrkosten unsanierte Gebäude mit veralteten Heizungsanlagen. Laut dem BMWE soll vor allem in deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau neuer Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen. Diese Pflicht tritt am 30. Juni 2026 in etwa 80 Städten in Kraft. Kleinere Kommunen haben dahingehend noch bis 2028 Zeit. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagt weiterhin, dass bis spätestens 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern wie Öl oder Kohle beendet sein soll. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Heizen ist seit Januar teurer – Tendenz steigend
Verbraucher, die mit Gas oder Öl heizen, müssen sich in den kommenden Monaten also auf spürbar höhere Kosten einstellen. Wer kann, sollte also schon jetzt die monatlichen Abschläge etwas erhöhen, um horrende Nachzahlungen zum Jahresende zu vermeiden. Alternativ kann man natürlich auch über einen Anbieterwechsel nachdenken. Ein Preisvergleich lohnt sich allemal – insbesondere dann, wenn die Heizungsanlage noch nicht dem neuesten Stand entspricht. Ältere Heizungen, die die Vorgaben des GEG nicht erfüllen, müssen also um- oder nachgerüstet werden.
Das betrifft vorrangig Geräte vor 1995 oder ältere Baujahre. Bei Heizungen, mit den Baujahren zwischen 1995 und 2015 ist eine Nachrüstung bis 2027 erforderlich. Aktuellere Modelle haben noch bis 2045 Zeit, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Parallel dazu sind jedoch die Stromnetzentgelte gesunken und die Gasspeicherumlage entfällt neuerdings. Dies könnte eine ausgleichende Wirkung auf die Energiekosten pro Haushalt haben.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Angaben zur CO₂-Bepreisung)














