Lieferstopp bei Edeka: Folgen für Verbraucher – Streit geht weiter

Kunden vor Edeka.
Symbolbild © istockphoto/Ally Lee

Der Streit zwischen Edeka und Coca-Cola geht in die nächste Runde. Die beiden Unternehmen gehen vor Gericht.

Die Inflation ist so hoch wie nie. Verbraucher müssen deshalb bei jedem Einkauf tief in die Tasche greifen. Aber auch Lebensmittelhändler sind betroffen.

Coca-Cola erhöht die Preise

Der Getränkehersteller zog kürzlich die Preise für Softgetränke an und informierte über eine vorzeitige Preiserhöhung. Das wollte die Supermarkt-Kette Edeka so nicht hinnehmen. Die Konsequenz: ein Lieferstopp seitens Coca-Cola. Dieser ging bis zum 1. September.

Der Streit konnte jedoch nicht zwischen den beiden Unternehmen gelöst werden und ging vor Gericht. Dieses urteilte über die entscheidende Frage. Darf Coca-Cola die Lieferung an Edeka einstellen? Das Landgericht Hamburg fällte am 29. September ein Urteil: Ja, Coca-Cola darf das. Nun geht Edeka mit Rechtsmitteln gegen dieses Urteil vor.

Lieferstopp ist rechtskräftig

Zu Beginn des Streits wehrte sich Edeka gegen den Lieferstopp. Der Supermarkt stellte einen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung. Damit kam Edeka Anfang September durch. Das Gericht untersagte den Lieferstopp seitens Coca-Cola. Die Begründung: Der Getränkekonzern missbraucht mit einem Lieferstopp seine marktbeherrschende Stellung. Doch Ende September war das Landgericht Hamburg dann anderer Meinung.

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Edeka machte den Vorwurf eines “Preishöhenmissbrauchs” nicht ausreichend glaubhaft. Der unter anderem vorgelegte Vergleich mit den prozentualen Preiserhöhungen eines Coca-Cola-Wettbewerbers sowie der Vergleich der Preisentwicklung bei Bier und Biermixgetränken reichten der zuständigen Kammer im Gericht nicht aus. Edeka hat somit keinen Anspruch auf Weiterbelieferung durch Coca-Cola.

Edeka legt Berufung ein

Der Supermarkt hat gegen das Urteil des LG Hamburg Berufung eingelegt. Somit landet der Fall jetzt vor dem Oberlandesgericht. Beide Konzerne bestätigten die Berufung gegenüber der Lebensmittel Zeitung. Edeka strebt offenbar eine Grundsatzentscheidung an. Also eine grundlegende Entscheidung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein marktbeherrschendes Unternehmen wie Coca-Cola die Belieferung eines Händlers verweigern kann.

Das laufende Verfahren kommentiert Edeka derzeit nicht weiter. Coca-Cola hingegen äußert sich. “Es steht Edeka frei, alle verfügbaren rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Aus unserer Sicht sind das Urteil wie auch die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg korrekt und nachvollziehbar. Das Gericht hatte mit der Entscheidung auch die Grundlage für gleichberechtigte Preisverhandlungen zwischen Handel und Herstellern gefestigt, in denen beide einen angemessenen Handlungsspielraum haben müssen.” Dies sagt eine Sprecherin gegenüber der Lebensmittel Zeitung.