“Dabei ahnungslos”: Kunden machen sich strafbar bei Aldi und Lidl

Eine Kundin hält einen Einkaufskorb in der Hand und geht mit schnellen Schritten in den Supermarkt. Am Eingang stehen Obst und Gemüse.
Symbolbild © istockphoto/krblokhin

Viele Kunden von Supermärkten und Discountern tun beim Einkauf unwissentlich eine bestimmte Sache, mit der sie sich strafbar machen. Doch wie jeder weiß, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Auch wenn es die Mehrheit tut, heißt das nicht, dass es erlaubt ist. Mit manchen Aktionen machen sich die Kunden in den Supermärkten und Discountern sogar strafbar.

Viele tun es – und doch ist es eigentlich verboten

In Supermärkten und Discountern gibt es einige Dinge, die Kunden tun, ohne darüber nachzudenken. Dabei sind diese Handlungen eigentlich verboten. Dazu gehört zum Beispiel, dass so mancher Verbraucher sich in der Obst- und Gemüseabteilung durch die einzelnen Sorten probiert. Eine Erdbeere hier, eine Weintraube dort. Denn immerhin will man ja auch Lebensmittel kaufen, die gut schmecken.

Gern testen Kunden auch das Deo oder das Parfum in der Kosmetik-Abteilung, um zu überprüfen, ob der Duft gefällt. Auch wenn es bei den Parfums Tester gibt, nutzen einige Kunden dabei einfach eine neue, noch verpackte Flasche. Ebenso oft findet man andere Produkte, bei denen die Verpackung unwiderruflich zerstört wurde, weil jemand schauen wollte, wie etwas aussieht oder sich anfühlt.

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Auch diese Aktion ist verboten und kann sogar Strafen nach sich ziehen

Und es gibt noch eine weitere Aktion, die man sich als Kunde eigentlich nicht erlauben darf. Gerade wer kleine Kinder und nichts zu essen oder zu trinken dabei hat, könnte genau hierzu verleitet werden: Man nimmt schnell ein Getränk, öffnet es und lässt die Kinder trinken. Oder eben aus einer Verpackung etwas essen. Der Gesetzgeber legt jedoch fest, dass das Eigentum erst dann vom Geschäft auf den Kunden übergeht, wenn dieser die Ware bezahlt hat. Vorher gehört sie dem Laden, weshalb diese Aktionen als Diebstahl gewertet werden können.

Doch so weit gehen die meisten Supermärkte und Discounter zum Glück nicht. Sie dulden diese Unsitte der Kunden, wenn Letztere die Verpackungen auch auf das Kassenband legen und anschließend bezahlen. Wer zum Beispiel an Unterzuckerung leidet und etwas zu essen benötigt, sollte jedoch vorher dem Personal Bescheid geben. Um Erlaubnis fragen sollte man vorsichtshalber immer. Schwierig wird es jedoch bei unverpackten Lebensmitteln, die abgewogen werden. Zum Beispiel Obst, Gemüse oder aber auch Waren aus der Backwarenabteilung.