„Danach verboten“: Maßnahme für Millionen Gärten im Februar

Ein Gärtner verpasst einer Hecke einen Heckenschnitt, die meterhoch ist und sich in einem sehr gepflegten Garten befindet. Vor der Hecke, die aus mehreren Bäumen besteht, befindet sich ein mit Blumen angelegtes Beet.
Symbolbild © istockphoto/ArtistGNDphotography

Eine Maßnahme für die Gärten von Millionen Menschen sollte noch im Februar erfolgen. Denn schon bald gilt ein deutschlandweites Verbot. Wer sich nicht daran hält, riskiert sogar ein hohes Bußgeld.

Nicht mehr lange, und ein Verbot tritt überall in Deutschland in Kraft. Daher empfehlen Experten, eine Maßnahme in den Gärten durchzuführen – und das noch im Februar.

Unbedingt noch im Winter: Jetzt geht es an die Gartenpflege

Ungeduldig wird so mancher Gartenbesitzer wohl den Frühling herbeisehen, damit endlich die ersten Pflanzen austreiben und die tristen Gärten wieder in eine Oase voller Lebensfreude und Farbe verwandeln. Lange brauchen wir nicht mehr zu warten, denn die ersten Frühblüher, die zwischen Ende Januar und Ende April austreiben, lassen nicht mehr lange auf sich warten. Im Februar kommen die Schneeglöckchen, Winterlinge und Weidenkätzchen – sofern sie nicht schon vereinzelt zu finden sind. Ebenfalls im Februar blühen die ersten Krokusse und Leberblümchen, vielleicht vereinzelt schon die Märzbecher. Auch wenn es zum Rasenmähen noch zu früh ist, können Gartenbesitzer trotzdem schon etwas tun.

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Maßnahme für Gärten im Februar: Das müssen Gartenbesitzer beachten

Jeder Hobbygärtner weiß, dass ab dem 1. März das bundesweite Heckenschnittverbot gilt. Dies bedeutet, dass man Hecken, Sträucher usw. nicht mehr massiv zurückschneiden darf. Einzelne Äste oder kleinere Korrekturen sind dann zwar noch erlaubt, große Rückschnitte jedoch nicht mehr. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September bekommen viele Vögel und andere Kleintiere Nachwuchs. Durch einen massiven Rückschnitt stört man sie und trägt sogar zu einer Ausrottung bei.

Deshalb raten Experten dazu, die Hecken und Sträucher im Februar zurückzuschneiden. Dies schützt nicht nur die Tiere in der Schutzzeit, sondern sorgt auch dafür, dass die Pflanzen in den Frühlings- und Sommermonaten ordentlich austreiben können. Zu den Sträuchern, die vom jetzigen Rückschnitt profitieren, zählen Hortensien- und Holundersträucher, Quitten-, Apfel- und Birnbäume sowie Johannis- und Brombeersträucher. Auch der Kugelahorn, die Weide und Efeu-Hecken brauchen jetzt einen richtigen Schnitt, um in den warmen Monaten zu blühen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)