Darauf achten: So erkennt man Insekten in Lebensmitteln

Insekt wird im Supermarkt gehalten
Symbolbild © istockphoto/rawintanpin

Wer in seinem Essen ein Kriechtier findet, ist sicherlich weniger davon begeistert. Doch durch eine neue Regelung der Europäischen Union darf nun ein Käfer im Essen vorkommen. So erkennt man, ob Insekten in den Lebensmitteln sind.

Mancher kostet im Urlaub eine krosse Grille, einen Skorpion oder andere exotische Snacks. Doch auch hierzulande dürfen Hersteller Insekten, wie den Getreideschimmelkäfer verarbeiten. Wer das nicht verzehren möchte, der erkennt so, ob Insekten in den Lebensmitteln verarbeitet wurden.

Zutatenliste gibt Aufschluss

Experten erklären jetzt, wie mit einem Blick auf die Zutatenliste schnell zu sehen ist, ob Insekten in den betreffenden Lebensmitteln verarbeitet worden sind. Tatsächlich ist ein wenig Know-how nötig, um die tierischen Zutaten erkennen zu können. Außerdem ist der Getreideschimmelkäfer nicht das einzige Insekt, welches in unseren Lebensmitteln zu finden ist.

Seit Januar 2023 ist es erlaubt, den Getreideschimmelkäfer oder dessen Larve, den Buffalo-Wurm, in Lebensmitteln zu verarbeiten. Die Hausgrille zählt ebenso zu den Insekten, die zur Lebensmittelherstellung eingesetzt werden dürfen. Tatsächlich gibt es Insekten in Lebensmitteln schon sehr viel länger als uns bewusst ist.

Diese Insekten sind von der EU zugelassen

Schon im Juni 2021 gab die Europäische Union den Mehlkäfer (Tenebrio molitor) getrocknet oder im Larvenstadium zur Verarbeitung frei. Im November 2021 folgte dann die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), welche gefroren, getrocknet oder pulverförmig in den Produkten verarbeitet werden darf.

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Die Hausgrille (Acheta domesticus) wurde im Februar 2022 von der EU in getrockneter, gefrorener oder in Pulverform für die Verarbeitung in Lebensmitteln zugelassen. Im Januar 2023 gestattete die Europäische Union die Hausgrille dann auch als teilweise entfettetes Pulver für die Lebensmittelherstellung zu verwenden. Gleichzeitig gab es auch die Freigabe für den mittlerweile bekannten Getreideschimmelkäfer oder dessen Larve, genannt Buffalowurm (Alphitobius diaperinus). Dieser darf gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert zur Verarbeitung kommen.

Insekten in Lebensmitteln erkennen

Mit diesen Expertentipps kann erkannt werden, ob die Insekten in den Lebensmitteln verarbeitet sind. Die Hersteller müssen diese nämlich auf ihren Produkten kennzeichnen. Dabei werden sowohl der deutsche als auch der lateinische Name des Insekts genannt. Zudem ist eine Nennung Pflicht, in welcher Form das Insekt – also pulverisiert oder getrocknet – enthalten ist.

Obendrein müssen die Hersteller vor möglichen allergischen Reaktionen warnen. Die Kennzeichnungen unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Europäische Kommission.