Darf nicht rein: Verbot für Glascontainer – 100 Euro Bußgeld

Die Hand einer Frau ist gerade dabei, eine grüne Glasflasche in einen großen Glascontainer zu werfen. Die Öffnung des Containers ist in Nahaufnahme zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Fotoeventis

Wer sein Altglas im Glascontainer entsorgt, sollte ein bestimmtes Verbot beachten. Widersetzt man sich und wirft bestimmte Dinge dennoch hinein, kann dies ein Bußgeld bis zu 100 Euro bedeuten.

Wer sein Altglas im Glascontainer entsorgt, muss unbedingt ein bestimmtes Verbot beachten, denn nicht alles, was Glas ist, gehört auch dort hinein. Hält man sich nicht an die Vorschriften, muss man ein Bußgeld bis zu 100 Euro zahlen.

Nicht für alles gibt es Pfand

Während es beispielsweise für Joghurtgläser bestimmter Marken das gezahlte Pfand zurückgibt, bezahlen Kunden für andere Behältnisse aus Glas kein Pfand und können es dementsprechend auch nicht wieder in den Supermarkt oder Discounter zurückbringen. Tausende Bürger gehen deshalb regelmäßig zum Glascontainer und werfen dort ihr Altglas hinein. Doch nicht alles, was Glas ist, gehört auch in die Container. Unter anderem muss man unterscheiden, ob es sich um weißes, braunes oder grünes Glas handelt. Eine korrekte Sortierung ist grundlegend für den Recyclingprozess, der durch falsches Einwerfen erheblich erschwert und verteuert wird.

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Das gehört nicht in den Glascontainer

Doch welche Gegenstände aus Glas gehören denn ganz ausdrücklich nicht in den Glascontainer? Etliche Produkte aus Glas haben oft unterschiedliche Schmelzpunkte, sodass die Mischung aus verschiedenen Glassorten problematisch für den Recyclingprozess wird. Trinkgläser, Mikrowellengeschirr und hitzebeständiges Glas wie Auflaufformen bestehen aus Spezialglas mit anderen Schmelzpunkten und chemischen Eigenschaften und dürfen daher nicht in den Glascontainer. Das Gleiche gilt gewiss auch für Spiegel- und Fensterglas.

Absolut tabu für den Glascontainer sind Materialien aus Steingut, Porzellan oder Keramik. Diese Stoffe können nicht richtig verarbeitet werden und stören den Recyclingprozess erheblich. Glühbirnen und Leuchtmittel gehören ebenfalls nicht in den Glascontainer. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten Schadstoffe wie Quecksilber und müssen über spezielle Sammelstellen entsorgt werden. Andere Glühbirnen sollten im Restmüll entsorgt werden. Richtet man sich nicht nach diesen Vorschriften und entsorgt das falsche Material im Glascontainer, können Bußgelder von 10 bis 100 Euro anfallen.