Überall stehen Veränderungen an. Auch bei der Deutschen Post. Denn diese beendet im Oktober eine langjährige Tradition.
Auch die Deutsche Post hat unter den stetig steigenden Kosten zu leiden. Das hat Auswirkungen auf den Service. Aus diesem Grund steht eine langjährige Tradition vor dem aus. Verbraucher müssen sich auf eine Neuerung einstellen.
Änderung erfolgt bereits im Oktober
Die Änderung betrifft Einschreiben. Diese nutzen Kunden um wichtige Unterlagen und Dokumente zu versenden. Zum Beispiel Verträge oder Kündigungen. Der Absender kann dadurch die Lieferung nachvollziehen. Denn er erhält einen Nachweis. Der sogenannte Rückschein.
Bei diesem Rückschein handelt es sich um einen rosafarbenen Zettel. Empfänger müssen diesen bei der Auslieferung unterschreiben. So die Angaben der Deutschen Post.
Danach wird der Rückschein mit der Originalunterschrift wieder an den Absender zurück geschickt. Er ist quasi die Quittung. Doch nun ändert die Deutsche Post diesen Vorgang noch in diesem Jahr.
Deutsche Post stellt Service wegen den ansteigenden Kosten für den Versand ein
Ab Oktober gibt es den Rückschein nur noch digital. Die Deutsche Post hat bereits entsprechende Hinweise veröffentlich. Sie erklärt: Am dem 01.10.2022 wird der Rückschein national per Brief zugestellt und enthält die digitalisierte Unterschrift des Empfängers sowie ein Sendungsbild. Der Rückschein wird an die Vorderseite der Sendung vermerkte Absenderadresse geschickt.”
Verbraucher finden dies in der aktuellen Preisbroschüre.
Diese Umstellung macht aus rechtlicher Sicht einen Unterschied. Denn der Rückschein war bisher ein beweisstarker Versand. Denn die Absender haben die Unterschrift original auf Papier erhalten. Digitale Unterschriften dagegen haben einen deutlichen Nachteil. Sie haben eine schlechtere Qualität und sind zudem oft krakelig und nicht lesbar.
Die Deutsche Post hat ab dem 1. Oktober zunächst eine Übergangsfrist von zwei Wochen. In dieser Zeit können dann auch noch traditionelle Rückscheine erstellt werden.
Danach entsorgt die Post die Einschreiben, die einen Papier-Rückschein enthalten. Absender enthalten dann einen Ausdruck der digitalen Empfängerunterschrift.
Es bleibt abzuwarten, wie die Neuerung bei den Kunden ankommt.