Deutsches Restaurant sorgt mit “Zigeunerschnitzel” für Aufsehen

Ein weißer Teller steht auf einem braunen Tisch mit Pommes und einem Schnitzel mit Paprika-Sauce. Es ist lecker angerichtet.
Symbolbild © imago/Rüdiger Wölk

Dass es das in der heutigen Zeit noch gibt, macht viele Menschen sprachlos: Ein deutsches Restaurant sorgt mit dem “Zigeunerschnitzel” auf der Tageskarte für mächtig Ärger und zieht den Zorn der Gäste auf sich.

Man sollte meinen, dass die Menschen in der heutigen Zeit sensibler auf bestimmte Bezeichnungen und diskriminierende Aktionen reagieren. Dies scheint jedoch an so manchem vorbeigegangen zu sein. Denn ein deutsches Restaurant löst mit dem “Zigeunerschnitzel” auf der Tageskarte eine Diskussion bei den Gäste gegen aus.

Rassistische Bezeichnungen unerwünscht – und das zurecht

In der heutigen Zeit sind rassistische Wörter sowie die daraus resultierenden Anfeindungen nicht mehr erwünscht und auch nicht geduldet. Dies ist gut so, denn Deutschland ist multikulturell und die Heimat vieler Menschen aus unterschiedlichen Ländern. Die Gesellschaft verbannt immer mehr von den im deutschen Sprachgebrauch üblichen Bezeichnungen – auch wenn sie schon seit Jahrzehnten existieren – und ersetzt sie durch allgemeine Bezeichnungen. Rassismus ist ein No-Go und wird von der Mehrheit der Deutschen systematisch angeprangert – und das mit großem Erfolg.

Lesen Sie auch
Sofort ausverkauft: McDonald's bringt neuen Kult-Burger auf Markt

Dieses Restaurant hat wohl nichts gelernt

Doch die allgemeine Antidiskriminierung und Antirassismushaltung hat wohl nicht jeden in Deutschland erreicht. So gibt es eine Restaurantbesitzerin auf Rügen, an der diese Bemühungen wohl komplett vorbeigegangen sind. Auf Rügen wirbt “Omas Küche” mit einem “Zigeunerschnitzel” und einem “Negerkuss” danach. Dies scheint wohl offensichtlich eine Provokation zu sein, denn einen Schokokuss findet man auf der Speisekarte des Restaurants vergeblich. Zahlreiche Gäste haben sich schon beschwert und die Polizei gerufen. Doch bislang folgten keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Dabei sollte auch der Betreiberin klar sein, dass es sich bei diesen Worten nicht um legitimierte Bezeichnungen handelt – so wie sie es in ihrer Argumentation vorbringt – sondern um rassistische Ausdrücke, welche die betroffenen Volksgruppen beleidigen. So bezeichnen sich die Roma und Sinti selbst nicht als “Zigeuner”, sondern werden mit dieser Betitelung beleidigt. Auch das Wort “Negerkuss” enthält eine offensichtliche Beleidigung. Doch so sehr die Beschwerden auch auf die Besitzerin des Restaurants einströmen, sieht sie nicht ein, die Namen der Gerichte zu ändern.