Diebstahl: Einfacher Fehler auf dem Weihnachtsmarkt ist verboten

Ein beleuchteter Weihnachtsmarkt ab Abend, auf dem mehrere Besucher unterwegs sind. Einige Besucher stehen vor einem Stand, während andere vorbeilaufen. Im Hintergrund stehen verschiedene Gebäude.
Symbolbild © istockphoto/Juergen Sack

Die meisten Besucher schlendern sorglos herum, doch ein unscheinbarer Fehler auf dem Weihnachtsmarkt kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dass die folgende Handlung einen Diebstahl darstellt, weiß nicht jeder.

Einige Weihnachtsmarktbesucher tun es immer wieder und kommen davon. Viele machen sich dabei strafbar. Dieser kleine Fehler könnte jedoch zur echten Katastrophe werden.

Fehler auf dem Weihnachtsmarkt: Wenn Besucher sich strafbar machen

Ob für Bratwurst und Lebkuchen oder für Erinnerungsstücke: Wer auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs ist, greift ins Portemonnaie. Denn ohne Gastro-Angebote und Souvenirs fühlt sich der Besuch für viele nur halb so schön an. Im Jahr 2024 ließen die Deutschen pro Person und Besuch laut Schaustellerverband fast 25 Euro da. Bei einer Sache kommt es allerdings oft zu Missverständnissen ‒ und Betroffene machen sich unter Umständen sogar strafbar. Ein harmloser Ausflug mit Freunden und Familie während der Vorweihnachtszeit könnte demnach mit unschönen Konsequenzen enden.

Bei dieser Handlung denken sich viele nichts ‒ doch sie irren 

Vor allem Glühwein ist ein beliebtes Highlight auf dem Weihnachtsmarkt. Jedes Jahr werden hierzulande etwa 50 Millionen Liter des alkoholischen Heißgetränks konsumiert. Fälschlicherweise wird das Becherpfand jedoch häufig mit dem vollständigen Kauf der Getränkebehälter gleichgesetzt. Wer einen Glühwein ordert, bezahlt grundsätzlich aber nur das würzige Heißgetränk, also die Flüssigkeit ‒ nicht den Becher. Aus rein rechtlicher Sicht kann ein mitgenommener Glühweinbecher deshalb eine Strafe nach sich ziehen. Langfingern droht bei Unterschlagung oder Diebstahl eine Anzeige. Möglich sind Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

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In der Praxis kommt es allerdings kaum dazu. Üblicherweise verzichten Eigentümer bei Bagatellsachen auf rechtliche Schritte. Einige freuen sich gar darüber, das Pfand behalten zu können, während andere Betreiber unbedingt auf eine Rückgabe bestehen. Wer nichts riskieren und sich nicht strafbar machen will, sollte Glühweintassen grundsätzlich nicht unerlaubt mitnehmen. Besser ist es, beim Standbetreiber nachzufragen, um das Souvenir guten Gewissens in die Tasche packen zu können. Außerdem bieten einige auch die Option an, spezielle Becher legal zu erwerben. So steht dem Glühweingenuss mit anschließender Mitnahme eines Getränkebehälters nichts im Weg.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Veranstalter & Schausteller)