Diese Gartenarbeit ist verboten – trotzdem machen es viele noch

Eine nicht zu erkennende Person hat mit einer Heugabel in ein Beet gestochen und hebt damit gerade eine Menge Unkraut heraus, das sie zuvor herausgerissen hat. An den Rändern erkennt man das sorgsam abgesteckte und angelegte Hochbeet. Im Beet befindet sich noch mehr Unkraut.
Symbolbild © istockphoto/VOLHA van Meer

Eine bestimmte Gartenarbeit ist längst verboten – viele machen sie dennoch weiterhin. Wer erwischt wird, dem kann ein hohes Bußgeld drohen. Deshalb sollte man sich lieber Alternativen suchen.

Mit dem schönen Wetter gehen auch immer mehr Bürger den dringend notwendigen Gartenarbeiten nach. Eine ist jedoch verboten. Trotzdem machen es noch viele und riskieren damit ordentlich Ärger.

Gartenarbeiten verboten: Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder

Mit der strahlenden Sonne und den steigenden Temperaturen schreitet auch die Gartenarbeit bei Millionen Bürgern voran. Der Rasen wird gemäht, die Sträucher und Hecken beschnitten, Unkraut gejätet und neue frische Pflanzen in die Erde eingesetzt. Doch seit dem 1. März sind bestimmte Gartenarbeiten verboten. Diese dienen dazu, die Tiere und das Ökosystem zu schützen. So darf man beispielsweise seit dem 1. März keine Hecken und Sträucher mehr radikal zurückschneiden. Denn Vögel und Kleintiere nutzen das dichte Blattwerk zum Nestbau und als Kinderstube sowie als reichliche Nahrungsquelle. Wer jetzt zurückschneidet, beraubt die Tiere ihrer Behausungen und tötet sogar viele von ihnen. Dieses Verbot gilt bis zum 30. September. Wer dies missachtet, muss mit Bußgeldern von mehreren Tausend Euro rechnen.

Diese Gartenarbeit ist auch verboten: Viele machen es trotzdem einfach

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Es gibt noch eine weitere Gartenarbeit, die seit dem 31. März offiziell verboten ist. Und trotzdem machen es noch viele, weil es den einfachsten Weg darstellt. Bei den Gartenarbeiten fallen nun jede Menge altes Laub, Schnitt- und Rasenabfälle sowie andere Reste an. Auch wenn wohl alle Gemeinden eine grüne oder braune Tonne für einen solchen Abfall haben, kostet dies nicht nur Mühe und Aufwand, sondern meistens reicht eine Tonne gar nicht für das, was so anfällt.

Da liegt der Gedanke nahe, die Abfälle einfach zu verbrennen. Das geht schnell, ist einfach und es bleibt nichts übrig. Doch genau das kann teuer werden. Denn seit dem 31. März ist dies Privatpersonen bis zum 1. Oktober verboten. Eine Ausnahme kann man bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Diese kostet jedoch zum einen Geld und zum anderen darf man dann auf dem Privatgrundstück trotzdem nichts verbrennen. Experten raten deshalb dazu, den Grünschnitt tatsächlich entweder in der Tonne zu entsorgen oder ihn klein zu häckseln. Im letzteren Fall kann man ihn sogar als Mulch weiterverwenden. Größere Mengen kann man auf dem Wertstoffhof abgeben.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Kreislaufwirtschaftsgesetz)