Hobbygärtner aufgepasst! Bald schon könntet ihr mit einem bundesweiten Rasenmäher-Verbot konfrontiert werden. Auch, wenn es sich um Privatbesitz handelt, muss man sich an diese Vorschrift halten.
Eigener Besitz, eigene Vorstellungen – dies mag vielleicht in manchen Dingen zutreffen. Doch schon bald soll ein bundesweites Rasenmäher-Verbot kommen, auf das man als Gärtner auch noch zu achten hat. Bei Zuwiderhandlung können hohe Strafen drohen.
Das eigene Paradies – und doch fremdbestimmt
Mit dem eigenen Garten erfüllen sich viele Menschen in Deutschland einen großen Traum. Man kann ihn gestalten, wie man möchte, vielleicht sein eigenes Obst und Gemüse anpflanzen, noch einen kleinen Teich hinzufügen und ihn wunderbar kreativ gestalten. Leider gibt es hierzulande viele Regeln, an die man sich halten muss – auch, wenn einem der Garten gehört. So gehen inzwischen viele Bundesländer gegen reine Schottergärten vor, denn sie wollen die Tier- und Pflanzenvielfalt erhalten. Mit Gärten nur aus Schotter ist dies wohl kaum möglich. Auch im Garten lagern darf man nicht, was man möchte. Türmen sich Müll, Sperrmüll und Schadstoffe, kann schnell das Ordnungsamt einschreiten. Doch nun gibt es noch ein weiteres Verbot, an das man sich hierzulande halten muss.
Rasenmäher-Verbot gilt bundesweit – Missachtung führt zu hohen Strafen
Wer berufstätig ist, kennt das Problem: Nach der Arbeit fehlen die Kraft und die Energie. Am Samstag will man einkaufen gehen. Der einzig freie Tag für ausführlichere Gartenarbeiten ist da der Sonntag. So mögen viele wohl auch an den Feiertagen wie Ostern denken. Denn wenn man schon einmal daheim ist, kann man den Tag auch produktiv nutzen. Doch genau das darf man nicht generell und ausnahmslos. Gegen das Pflanzen von Blumen kann man wohl nichts sagen, aber laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen ist an Feiertagen und zu anderen Zeiten nicht erlaubt.
So muss die Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr sowie die Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr unbedingt eingehalten werden. Tut man dies nicht und kommt es zu einer Beschwerde, können schon einmal bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig werden. Deshalb sollte man dies lieber nicht riskieren und die geräuschvolleren Arbeiten in die entsprechenden Zeiten verlegen.