Durchgesickert: GEZ-Rundfunkbeitrag soll wieder erhöht werden

Euro-Münzen und Scheine liegen auf einem GEZ-Bescheid. Es sind ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und ein 50-Cent-Stück zu sehen. Auf dem Schreiben vom Beitragsservice sind die Logos der ARD und des ZDF abgebildet.
Symbolbild © imago/Zoonar

Diese Nachricht wird die Bürger hierzulande gar nicht freuen: Der GEZ-Rundfunkbeitrag soll bald wieder erhöht werden. Schon jetzt kochen die Gemüter hoch und es herrschen hitzige Diskussionen.

Neues Jahr, neue Diskussionsrunde um den GEZ-Rundfunkbeitrag, der ab dem nächsten Jahr wieder erhöht werden soll. Die nächste hitzige Debatte in der Politik und der Bevölkerung hat damit begonnen.

Gericht muss entscheiden: Beitragsservice legt Verfassungsbeschwerde ein

Jedes Jahr melden die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf an. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (kurz: KEF) überprüft dann, ob die Bedarfe gerechtfertigt und wirtschaftlich vertretbar sind. Anhand dieser Einschätzung spricht die KEF anschließend eine Empfehlung aus, nach der sich die Bundesländer in der Regel richten. Im vergangenen Jahr ging dies jedoch anders aus. Die Mehrheit der Bundesländer stimmte einer Erhöhung des Beitrages von derzeit 18,36 auf 18,94 Euro nicht zu. Das wollten die Anstalten jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Sie legten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Eigentlich wollte dieser im letzten Jahr bereits eine Entscheidung treffen, verschob diese jedoch auf 2026.

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GEZ-Rundfunkbeitrag soll wieder steigen: „Könnte jetzt alles verändern“

Zwar soll der GEZ-Rundfunkbeitrag ab 2027 wieder steigen. Doch nun gibt es eine Entwicklung, die keiner vorhergesehen hat: Die KEF empfiehlt eine Erhöhung von 18,36 auf 18,54 Euro. Damit fällt die Einschätzung um 30 Cent im Vergleich zum vergangenen Jahr. Dies könnte alles verändern, auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die KEF hat in ihrem 25. Bericht nämlich vorgerechnet, dass eine Erhöhung um 28 Cent vollkommen ausreiche, um den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten bis einschließlich 2028 zu sichern.

Somit gibt es nicht nur für das Gericht eine neue Berechnungsgrundlage, sondern auch für die Bundesländer. Diese müssen nun bis Ende dieses Jahres entscheiden, ob sie die Erhöhung akzeptieren und in ihren Landesgesetzen festlegen. Ob alle sich damit einverstanden erklären, wird sich zeigen. Denn einige Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie einer Erhöhung nicht zustimmen werden. Das Verfassungsrecht sieht jedoch vor, dass die Bundesländer nur in Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen dürfen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, KEF, DWDL)