Eigene Tasche im Supermarkt benutzen – “Strafen können folgen”

Ein Mädchen kauft in einer Gemüseabteilung ein.
Symbolbild © istockphoto/Anastasia Gubinskaya

Noch mal schnell zum Supermarkt und dabei die eigene Tasche benutzen? Darauf können harte Strafen folgen.

Wer im Supermarkt einkaufen geht, nimmt oft seine eigene Tasche mit. Immerhin braucht man dann nicht noch extra das Ein-Euro-Stück für den Einkaufswagen und weiß während des Einkaufs schon ganz genau, wie viel man wirklich tragen kann. Allerdings kann genau dieses Verhalten harte Strafen nach sich ziehen.

Harte Strafen für unbekannte Vergehen

Wer im Supermarkt einkaufen geht, der glaubt im Regelfall zu wissen, wie man sich verhält. Doch genau dabei werden immer wieder einige Fakten übersehen, die durchaus einige Strafen nach sich ziehen können. Dazu gehört es unter anderem, auch seine eigene Tasche mit in den Supermarkt zu nehmen. Das erscheint dann ganz besonders praktisch, wenn man nur schnell ein oder zwei Teile mitnehmen will und diese dann in der Tasche bis zur Kasse trägt. Aber genau das ist nicht erlaubt. Sollte ein Mitarbeiter des Discounters oder Supermarkts jemanden dabei erwischen, wie er Ware in seiner eigenen Tasche verstaut, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Denn es könnte sich um Diebstahl handeln. Immerhin wissen die Supermarktangestellten nicht, ob man die Ware bezahlen wollte, wenn sie versteckt in der eigenen Tasche liegt.

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Naschen verboten!

Ebenfalls ist es verboten, Münzen einzustecken, die auf dem Boden des Supermarkts liegen. Denn was nur die wenigsten wissen: Geld, was im Supermarkt gefunden wird, gehört auch dem Supermarkt. Wer mehr als zehn Euro findet, sollte sogar gleich zum Fundbüro gehen.

Neben dem Verbot, die eigene Tasche zu benutzen, ist auch das Naschen vor dem Bezahlen verboten. So kann man nicht einfach eine Erdbeere probieren, bevor man nicht die komplette Erdbeerschale bezahlt hat. Auch das Trinken aus einer Flasche ist verboten. Zwar drücken viel Supermärkte und Discounter hier beide Augen zu, allerdings ist dieses Verhalten streng genommen Diebstahl.

Ebenfalls verboten – und das spätestens seit der Coronapandemie – sind Hamsterkäufe. Wer sich zu viel vom gleichen Produkt in die eigene Tasche stecken will, wird hier oft an der Kasse ein böses Erwachen erleben. Denn es lediglich erlaubt, haushaltsübliche Mengen eines bestimmten Produktes zu kaufen.