Ein Grund: Deutsche Supermärkte verweigern Pfandzahlung

Eine Person in dicker Winterkleidung ist von hinten zu sehen. Sie trägt zwei große blaue Säcke, die mit Dosen- und Flaschenpfand gefüllt sind. Vermutlich ist die Person auf dem Weg zu einem Pfandautomaten, um die Pfandflaschen abzugeben und für das Pfandsammeln Geld zu erhalten.
Symbolbild © imago/Ralph Peters

Ein nicht kleiner Anteil der Menschen in Deutschland ist zum Überleben aufs Pfandflaschensammeln angewiesen. Für diese könnte die Tatsache, dass deutsche Supermärkte wegen eines gewissen Umstands die Pfandzahlung verweigern können, zum Problem werden.

Pfandflaschen abgeben und das Pfandgeld kassieren – klingt simpel, sorgt aber dann doch immer wieder für Ärger. Zum Beispiel dann, wenn Supermärkte aufgrund eines bestimmten Umstandes die Pfandzahlung einfach verweigern. Es hilft, sich einmal vor dem Gang zum Leergutautomaten seine Flaschen und Dosen genauer anzuschauen.

Bei diesen Flaschen und Dosen haben Supermärkte keine Ausrede

Jeder hat diese Situation schon einmal selbst erlebt: Die Plastikflasche landet im Rucksack, die Dose rollt durchs Auto – und schon sind Dellen und Knicke drin. Doch bedeutet das zum Glück nicht automatisch, dass der Automat die Annahme sofort verweigert und man seine Pfandbeute bitter wegschmeißen muss. Tatsächlich gibt es hier klare Vorgaben, um die auch die Supermärkte nicht herumkommen. Entscheidend ist, dass das Pfandlogo und der Strichcode noch erkennbar sind. Ist das der Fall, muss der Händler das Gebinde zurücknehmen, unabhängig davon, ob es eingedrückt oder verformt ist. Hier kann die Filialleitung der Supermärkte also die Pfandannahme und damit die Pfandzahlung nicht einfach verweigern.

Und wenn die Automaten dann doch mal Schwierigkeiten haben, beschädigte Verpackungen zu erkennen, sollte man nicht gleich aufgeben, sondern sich direkt an das Marktpersonal wenden. Denn die zuständigen Mitarbeiter sind tatsächlich verpflichtet, die Pfandrückgabe manuell zu prüfen und anzunehmen. Das wurde sogar durch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Wer also mit einer verknitterten Dose vor dem Automaten steht, hat gute Chancen, sein Pfand dennoch zurückzubekommen. Für einen anderen Fall, der auch passieren kann, gilt dies jedoch leider nicht.

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In diesen Fällen machen die Supermärkte keine Ausnahme

Komplizierter schaut die Pfandregelung in Deutschland allerdings aus, wenn das Etikett fehlt oder unleserlich ist. Während Einwegflaschen und -dosen das gut sichtbare Pfandlogo zwingend benötigen, sieht es bei Mehrwegflaschen anders aus. Da es hier kein einheitliches Symbol gibt, nehmen viele Händler Mehrweggebinde auch ohne Etikett an. Das bleibt jedoch eine Entscheidung des jeweiligen Marktes, zu 100 Prozent verlassen sollte man sich darauf also lieber nicht.

Zusätzlich gibt es gesetzliche Ausnahmen, bei denen man wirklich akzeptieren muss, sein Pfandgeld nicht zurückzuerhalten. Denn kleinere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern sind tatsächlich nicht verpflichtet, Pfandflaschen zurückzunehmen. Auch spezialisierte Händler, die ausschließlich Glasflaschen oder nur Dosen verkaufen, dürfen andere Materialien, zum Beispiel Flaschen aus Glas, ablehnen. Wer sich unnötigen Stress ersparen möchte, sollte sein Pfand also möglichst unbeschädigt halten und nach Möglichkeit dort zurückbringen, wo es gekauft wurde.