Einfach mitnehmen: Spaziergängern droht 10.000-Euro-Strafe

Zwei Frauen laufen zusammen einen Waldweg umringt von Bäumen. Vor ihnen im Wald ist eine helle Lichtung und ihr Wanderausflug hat wohl diese zum Ziel.
Symbolbild © istockphoto/Grzegorz Januszewicz

Gerade jetzt im Herbst sollte man aufpassen, denn Spaziergängern droht eine 10.000-Euro-Strafe, wenn sie etwas Bestimmtes einfach mitnehmen. Deshalb sollte man lieber die Finger davon lassen.

Der Herbst hat in Deutschland Einzug gehalten und viele genießen die Sonne und die frischere Luft nun bei einem Spaziergang durch den heimischen Wald. Doch Achtung! Wer etwas Bestimmtes einfach mitnimmt, riskiert eine 10.000-Euro-Strafe. Deshalb gilt: Lieber die Finger davon lassen und den eigenen Weg in Ruhe fortsetzen.

Im Herbst die Natur erkunden

Die Sonne knallt nicht mehr so herab und auch die Luft ist nicht mehr so schwül. Die ersten Bäume verlieren bereits ihre Blätter und der Wald wird langsam wieder bunter. Familien nutzen diese Zeit gern, um Kastanien und Blätter zu sammeln. Es lassen sich schöne Bilder und Kunstwerke aus Mutter Natur zaubern. Doch die Natur hat noch viel mehr zu bieten. Naturfreunde nutzen die Zeit des Jahres auch, um die unterschiedlichsten Pilze zu sammeln. Denn so mancher denkt sich bestimmt: Wieso teuer einkaufen, wenn die Natur so vieles kostenlos bietet?

Lieber die Finger davonlassen!

Deshalb mag so manch einer im Herbst auf die Idee kommen, die Pilze körbeweise aus dem Wald zu tragen. Schließlich kann man ja einen Vorrat anlegen, Freunde beschenken oder sie sogar verkaufen? So lässt sich ja vielleicht die Herbstkasse ein wenig aufbessern. Doch genau das ist verboten und kann eine 10.000-Euro-Strafe nach sich ziehen. Mit ein bis zwei Kilogramm für den eigenen Bedarf haben die meisten Bundesländer überhaupt kein Problem. Dabei handelt es sich um geringe Mengen, die man als Spaziergänger gern mitnehmen darf. Wer aber größere Mengen für den Privatgebrauch sammeln möchte, kann bei der entsprechenden Behörde eine Ausnahme-Genehmigung bekommen.

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Außerdem sollte man die Pilze nur in öffentlichen Wäldern sammeln. Da es im Wald schwierig ist, private Grundstücke und öffentliche zu unterscheiden, sollte man sich lieber bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde informieren, um Streit zu vermeiden. Experten raten zudem dazu, nur Pilze zu sammeln, die man auch wirklich mit Sicherheit erkennen und bestimmten kann. Viele Pilze haben nämlich giftige Doppelgänger. Deshalb gilt: Wenn man sich nicht sicher ist, den Pilz lieber stehen lassen. Hinzu kommt, dass man die Pilze und andere Pflanzen sorgfältig behandeln sollte. Einen Pilz schneidet man am Stiel ab und belässt die Wurzel im Boden. Zudem gibt es Pilze, die nur in begrenzten Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Dazu zählen Brätlinge,
heimische Birkenpilze, Grüblinge, Kaiserlinge, Morcheln, heimische Pfifferlinge und Rotkappen, bestimmte Röhrlinge, Schweinsohren, heimische Steinpilze, Scharf-Porlinge, Semmel-Porlinge und Trüffel. Beim Versuch, kommerzielle Mengen zu sammeln, kann man sich strafbar machen.