
Eine neue Maßnahme ab Dezember dürfte dm-Kunden aufhorchen lassen, denn sie bringt einige Vor- und Nachteile für Verbraucher. Kurz vor Beginn der Weihnachtszeit plant der Drogerie-Riese diese bedeutende Änderung.
Wer auf diese Neuerung nicht vorbereitet ist, muss unter Umständen aktiv werden. Sie tritt schon bald offiziell in Kraft. Das müssen Verbraucher wissen.
Maßnahme ab Dezember: Was auf dm-Kunden zukommt
Ob Geschenkpapier, Kerzen oder Grußkarten – ab November tummeln sich bereits die ersten Kunden in den dm-Filialen, die auf der Suche nach Artikeln für die Weihnachtszeit sind. Kurz vor Beginn dieser wichtigen Zeit werden Kunden der Drogeriekette nun über eine bedeutende Änderung in Kenntnis gesetzt. Sie greift schon bald. Wer selbst betroffen ist, sollte diese keinesfalls ignorieren. Möglicherweise sind einige Verbraucher nicht einverstanden. Um zu reagieren, haben Kunden offiziell bis zu einem bestimmten Datum im Dezember Zeit.
Sie greift schon bald: Diese Neuerung wartet auf Verbraucher
Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung in den stationären, sondern in den virtuellen Filialen: Ab Dezember greift die Neuerung in den Onlineshops der Kette – und es geht um besonders sensible Daten. Verbraucherschützer und Experten sehen in der Weitergabe solcher Daten jedoch nicht das einzige Problem, wenn Shops Gesundheitsprodukte und Arzneimittel anbieten. Genau das plant dm noch für dieses Jahr. Denn das Unternehmen will mit einer Apotheke zusammenarbeiten und Kunden künftig auch Medikamente zur Verfügung stellen. Deshalb greifen bereits ab dem 6. Dezember 2025 neue Nutzungsbedingungen.
Zwar versichert die Drogerie einen seriösen Umgang mit den gespeicherten Kundeninformationen. Zum Beispiel sollen Verbraucher ohne Zustimmung keine personalisierten Werbeangebote bekommen. Trotzdem sind Gesundheitsdaten äußerst sensibel und nicht zu 100 Prozent geschützt. Zudem verweisen Verbraucherexperten auf die fehlende persönliche Beratung, wenn apothekenpflichtige Medikamente online bestellt werden. Wer mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, sollte am besten Widerspruch einlegen. Das können Verbraucher bis zum 5. Dezember erledigen. Soll es doch eine Online-Medikamentenbestellung werden, haben Kunden zudem auch die Möglichkeit, ganz unkompliziert über den Gastmodus zu bestellen.
(Quellen: Eigene Recherche der ka-insider-Redakteure)














